568/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Grosz, Dr. Spadiut,

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger

 

Mehr als 80 % der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Die pflegenden Angehörigen leisten dadurch volkswirtschaftlich einen bedeutenden Beitrag, ohne den die Betreuung aller Pflegebedürftigen in Österreich nicht möglich wäre. Mit dieser Pflege zu Hause sind nicht nur psychische und physische Belastungen, sondern insbesondere auch finanzielle Einbußen für die Angehörigen verbunden.

Mit der derzeit freiwilligen Weiterversicherung wird Frauen und Männern, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, die Möglichkeit geboten zu günstigen Bedingungen in der Pensionsversicherung versichert zu bleiben. Um die häusliche Pflege aber langfristig zu sichern, ist es daher von großer Bedeutung, die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern.

Daher soll hinkünftig der Bund die gesamten Beiträge von pflegenden Angehörigen für längstens 48 Kalendermonate tragen, wenn die pflegebedürftige Person zumindest in Höhe der Stufe 3 nach § 5 des Bundespflegegeldgesetzes oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze gepflegt wird. Damit soll auch ein Anreiz für eine Verlagerung der Pflege von öffent­lichen Einrichtungen zur privaten Pflege zu Hause geschaffen werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem der Bund für insgesamt längstens 48 Kalendermonate je Pflegefall die Beiträge zur Gänze trägt, wenn ein naher Angehöriger (eine nahe Angehörige) mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach § 5 des Bundespflegegeldgesetzes oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze gepflegt wird“.

 

Wien, am 12. Märzt 2009

 

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.