569/A XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Bucher, Dolinschek, Grosz,
Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz (EstG), BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. X/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 35 (3) lautet:

§ 35. (3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der                              ein Freibetrag von

Erwerbsfähigkeit von                                                  Euro

25% bis 34%                                                         „90"

35% bis 44%                                                      „119"

45% bis 54%                                                      „292"

55% bis 64%                                                      „353"

65% bis 74%                                                      „436"

75% bis 84%                                                      „522"

85% bis 94%                                                     „608"

ab 95%                                                                                     „871""


Begründung:

In den letzten Jahren wurde sowohl das amtliche Kilometergeld als auch das Pendlerpauschale erhöht, um die gestiegenen Kfz-Kosten zumindest teilweise auszugleichen. Hingegen wurde der Pauschalbetrag für außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen im Einkommensteuergesetz seit vielen Jahren nicht erhöht. Dies obwohl Menschen mit Behinderungen laufend Leistungen finanzieren müssen und praktisch alle anderen Sozialleistungen des Bundes jährlich nach dem Vorbild der Pensionsanpassung valorisiert werden.

Es ist daher mehr als gerechtfertigt, die Pauschalbeträge um 20 Prozent zu erhöhen, um die in der Vergangenheit angesammelten Wertverluste zumindest teilweise auszugleichen.

 Diese Erhöhung des Pauschalbetrages wird die Position der Menschen mit Behinderungen im    Sinne    der    Führung    eines    selbstbestimmten,    bedürfnisorientierten   Lebens verbessern.

Wien, am 12. März 2009

In formeller Hinsicht wird die Abhaltung einer ersten Lesung binnen dreier Monate verlangt und die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.