575/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2009
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Entschließungsantrag

                                              

 

der Abgeordneten  Petzner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bereitstellung erforderlicher Ressourcen zur Abschaffung der zahlenmäßigen Beschränkung für DNA-Spurenanalysen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung

 

In den letzten Monaten konnten aus Polizeikreisen verstärkt Warnungen hinsichtlich der Einsparungen im Exekutivbereich und der damit verbundenen personellen Aushungerung  der Polizei vernommen werden. Laut einer Studie sollen bereits 32,1 % der Beamten unter dem Burn-out-Syndrom leiden. Dieser akute Personalnotstand führt dazu, dass eine effiziente Aufklärung von Straftaten, insbesondere etwa im Bereich der Einbruchsdelikte, nicht mehr gewährleistet werden kann, was deutlich zur Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung beiträgt.

 

Wie der medialen Berichterstattung der vergangenen Tage zu entnehmen war, zieht dieser Sparkurs bei der Polizei immer weiterreichende und besorgniserregende Kreise. So soll die Auswertung von am Tatort sichergestellten DNA-Proben für jedes Bundesland auf ein bestimmtes Kontingent beschränkt sein. Die ermittelnden Beamten im Bundesland Kärnten dürfen demnach nur 162 DNA-Proben pro Jahr zur Auswertung an die Gerichtsmedizin in Innsbruck schicken. Im Burgenland soll das Kontingent bei 94 Proben und in der Steiermark bei 348 Proben erschöpft sein. Dies führt in weiterer Folge zu dem untragbaren Zustand, dass Spuren, die bei weniger schwerwiegenden Delikten sichergestellt werden, kaum eine Chance haben ausgewertet zu werden. Das für das Bundesland Kärnten im Jahr 2009 zur Verfügung stehende Kontingent soll bereits beinahe aufgebraucht sein.

 

Dieser Zustand ist untragbar, da es nicht einzusehen ist, dass die Ermittlungen der ohnehin schon unterbesetzten Polizei noch zusätzlich durch mengenmäßige Beschränkungen der Sachbeweise erschwert werden. Hier wird eindeutig am falschen Platz gespart. Angesichts der Tatsache, dass laut jüngsten Statistiken etwa die Zahl der Wohnungseinbrüche in Wien in den ersten beiden Monaten des Jahres 2009 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2008 um 11,2 Prozent gestiegen ist, auch seitens der Bundesministerin für Inneres eingeräumt wurde, dass sich die Einbrecher „wie Heuschrecken über uns hermachen“; und die Bevölkerung in zunehmenden Maße verunsichert ist, ist alles daran zu setzen eine effiziente Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zu gewährleisten. Bereits im Jahr 2007 wurde von der Leiterin des Bundeskriminalamtes, Andrea Raninger, eine Aufstockung des DNA-Budgets angeregt. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert die zahlenmäßigen Beschränkungen bei der Durchführung von DNA-Analysen aufzuheben, sowie die Beurteilung der Notwendigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse und die Beauftragung der Gerichtsmedizin in Innsbruck mit deren Durchführung, ausschließlich den ermittelnden Behörden zu überlassen. Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Inneres aufgefordert die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen um die Auswertung von DNA-Proben bundesweit im Ausmaß des tatsächlichen Bedarfs zu ermöglichen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.