578/A XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird

 

Das AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. I Nr. 13/2006 wird wie folgt geändert:

 

1. § 3 (1) Z 2 lautet:

„2. Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse sowie eine gentechnikfreie Produktion,“

 

2. § 21j (2) lautet:

„(2) Das restliche Beitragsaufkommen und allfällige Zinsen sind durch die AMA für die in § 21a genannten Zwecke zu verwenden, wobei aufgebrachte Beiträge für Produkte aus biologischer Produktion unabhängig davon, ob sie als solche auch vermarktet wurden, jedenfalls für Absatzförderungsmaßnahmen für Produkte aus biologischer Produktion zu verwenden sind. “

 

Begründung:

 

Zu Punkt 1:

Die gentechnikfreie Produktion ist ein großes Anliegen der österreichischen KonsumentInnen und sollte im AMA-Gesetz Berücksichtigung finden.

 

Zu Punkt 2:

Die Zuweisung von Geldern für Bio-Aktivitäten der AMA beruht aktuell auf Vermarktungszahlen, d. h. Beiträge für Bio-Produkte, die nicht als solche vermarktet werden, bleiben dabei unberücksichtigt. In Österreich wurden 2006 20% der biologisch produzierten Milch nicht als biologisch vermarktet. Bei einer angenommen Gesamt-Lieferung von 380 Mio. Liter Biomilch und einem AMA-Beitrag von 0,291 Cent/kg entsprechen 20% einem Betrag von 220.000 €. Diese Gelder wurden letztendlich von Biobauern entrichtet, jedoch bei der AMA nicht für Bio-Marketing eingesetzt. Doch benötigen genau jene Betrieben, die biologisch produzieren, ihre Produkte aber nicht als Bioprodukte vermarkten können, die Unterstützung der AMA. Die vorgeschlagene Änderung im AMA-Gesetz soll sicheren, dass auch diese Gelder in Zukunft für Bio-Marketing-Aktivitäten verwendet werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.