581/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 31.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen gegen die ruinösen Folgen der EU-Milchmarktpolitik
Allen Warnungen zum Trotz haben die EU-Agrarminister und die EU-Kommission im November 2008 die Milchmarktliberalisierung (Auslaufen der Quotenregelung im Jahr 2015) eingeleitet und trotz überlaufender Märkte eine Erhöhung der Milchquote beschlossen. Sämtliche Bemühungen der europäischen Milcherzeugerverbände, die produzierte Menge an den Markt flexibel anzupassen, wurden abgeschmettert, mit zerstörerischen Folgen für Hunderttausende europäischer Milchbäuerinnen und –bauern.
Neun Wochen später folgte die nächste Fehlentscheidung der EU-Kommission und der Agrarminister. Um den (absehbaren) Milchpreisverfall zu stoppen, griff man zum Instrument der Exportsubventionen. Die Überschüsse, die mit massiven Futtermittelimporten – oft aus den armen Ländern des Südens – produziert werden, gelangen damit hochsubventioniert auf den Weltmarkt und zerstören die regionale Landwirtschaft in den Entwicklungsländern durch Preisdumping. Die genannten Maßnahmen sind katastrophal für die Milchwirtschaft und dienen lediglich der exportorientierten Molkereiwirtschaft, die überschüssige Milchprodukte billig auf dem Weltmarkt absetzen will.
Diese falschen Entscheidungen sind angesichts der katastrophalen Auswirkungen auf die europäischen und insbesondere österreichischen Milchviehbetriebe sowie auf kleinbäuerliche Betriebe in den Ländern des Südens umgehend rückgängig zu machen und die EU-Milchmarktpolitik ist zu reformieren. Sowohl für kostendeckende Preise als auch für faire Handelsbedingungen ist es unverzichtbar, unverzüglich die Milchmenge in Europa bedarfsgerecht an den Markt anzupassen und das Exportdumping zu beenden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, auf nationaler Ebene alle Maßnahmen zu einer raschen und effizienten Milchmengensteuerung zu nutzen und konsequent eine Qualitätsstrategie für die österreichische Milchwirtschaft weiterzuentwickeln. Insbesondere sind folgende Maßnahmen umgehend zu ergreifen:
1) Die jährliche EU-Milch-Quotenerhöhung ist mit 1. April auszusetzen und diese Quoten sind solange in der nationalen Reserve zu behalten, bis der Milchmarkt wieder aufnahmefähig ist.
2) Das System der Saldierung in Österreich ist mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3) Einrichtungen von bäuerlichen und genossenschaftlichen Milcherzeuger-organisationen zur Mengensteuerung sind zu unterstützen.
4) Eine amtliche Preiskalkulation für Milch und Milchprodukte, die sich an einer Vollkostenrechnung orientiert, ist jährlich vorzulegen.
5) Sämtliche Interessensorganisationen im Milchsektor (Molkereien, IG-Milch, Landwirtschaftskammern, Handel) sind regelmäßig zu einem Runden Tisch einzuladen, damit aktuelle Herausforderungen partnerschaftlich gelöst werden können.
6) Der Absatz von Bio-Milch und die Einrichtung eines Milch-Clusters in Österreich ist zu unterstützen, um Marketing und Abstimmung der Vermarktungstätigkeiten von Molkereien und bäuerlichen Vertriebsstrukturen auch im Export zu verbessern.
7) Sich dafür einzusetzen, dass entsprechende statistische Daten über den Milch-Markt (Import- und Export-Daten) auch für den Bio-Sektor vollständig erhoben werden können.
Ferner wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert, auf EU-Ebene zur Absicherung einer nachhaltigen Milcherzeugung massiv für folgende Maßnahmen einzutreten:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.