582/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dolinschek, Bucher

Kolleginnen und Kollegen

betreffend allumfassendes Konsumentenschutzpaket

 

 

Viele Kunden des „unabhängigen Finanzoptimierers“ AWD haben durch teils dubiose Anlageempfehlungen Geld verloren, die Schadenssumme wird insgesamt mit 65 Millionen Euro beziffert. Kritisiert wurden die Beratungsgespräche, in denen auf Sicherheit bedachten Kunden Aktien verkauft, die dementsprechenden Risiken aber verschwiegen wurden, oder Aktien sogar als besonders sicher dargestellt wurden. Der Verdacht liegt nahe, dass Berater, wenn sie nicht bewusst Fehlinformationen weitergegeben haben, schlichtweg schlecht ausgebildet waren und über wenig bis keine fachliche Kenntnis verfügten. Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) leitete daraufhin im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Sammelklage in die Wege. Insgesamt gingen beim VKI über 6000 Beschwerden über AWD-Beratungen ein.

 

Ein weiteres Ärgernis, welches viele Kunden zu einer Beschwerdeflut bei der Bundeswettbewerbsbehörde, bei Konsumentenschützern und der E-Control veranlasste, ist die Tarifgestaltung bei Strom und Gas- und das schon seit geraumer Zeit. Hauptkritikpunkt ist die Unübersichtlichkeit und die daraus resultierende mangelnde Vergleichbarkeit, die auch eine etwaige Weitergabe von Preissenkungen an die Konsumenten schwer ersichtlich macht. So wurde, nachdem der Strompreis im Herbst 2008 erhöht wurde, mittlerweile aber wieder gesunken ist, diese Preissenkung nicht in vollem Ausmaß an die Konsumenten weitergegeben.

Dies betrifft nicht nur Strom und Gas, sondern auch Öl (Treibstoff) und Zinssenkungen. Während seit Dezember 2008 der Zinssatz gesenkt wurde, kämpfen Konsumenten weiter um die Gewährung von  Krediten, die durch die unverschämte Erhöhung von Aufschlägen. Während dieser bis vor kurzem bei etwa 1% lag, wurde er mittlerweile (je nach Bank) auf 2% bis sogar 3,875% erhöht.

 

Auch das Thema „Verschrottungsprämie“ zeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf im Sinne des Konsumentenschutzes gibt. "Schon jetzt rufen verunsicherte Clubmitglieder an, denen Autohändler zwar die 'offizielle' Prämie anbieten, den Anteil der Kfz-Wirtschaft dafür aber auf den Kaufpreis aufschlagen bzw. von einem bereits vereinbarten Rabatt wieder abziehen", meint ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau (OTS, 30.03.09). Der ÖAMTC fordert „Spielregeln“ für die Händler, um vorhersehbaren Missbrauch der Verschrottungsprämie zu Lasten der Konsumenten abzuwenden. Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, so teilen sich Staat und Automobilwirtschaft je zur Hälfte die 1500 Euro hohe Gesamtprämie pro Neuwagenkauf bei gleichzeitiger Verschrottung eines alten Wagens (Importeure: 500 Euro, Autohändler: 250 Euro). Für viele Händler ist die Kalkulationsspanne sehr klein und daher die Versuchung, die Kosten zu kompensieren, umso größer. Die Konsumenten laufen Gefahr im Endeffekt für bis zu 50 Prozent der Prämie selbst aufkommen zu müssen.

 

Die erwähnten Sachverhalte zeigen, dass der Konsumentenschutz  etwa bei verdorbenen Lebensmitteln gut funktioniert und im Sinne des Konsumenten  eingegriffen wird, es bei Finanzprodukten aber kaum bzw. keine Hilfe gibt. Der bestehende Konsumentenschutz gleicht einem Sozialpartnerverein, indem die Sozialpartner über ein starkes Mitbestimmungsrecht verfügen, obwohl deren Finanzierungsanteil im Laufe der Jahre stark gesunken ist. Abgesehen davon haben sie insofern Einfluss auf die Tätigkeit des VKI,  als dieser auf die Eigeninteressen der Interessenvertretungen Rücksicht nehmen müsse. Um dem Konsumentenschutz zu stärken, muss die Durchsetzbarkeit von vorhandenen Rechten sanktionierbar sein, bzw. gegebenenfalls die Gesetzeslage novelliert werden. Die Querschnittsmaterie Konsumentenschutz wäre demnach besser im Justizministerium zielführender angesiedelt, wie es bereits vor dem Jahr 2003 der Fall war.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung bzw. das jeweilige fachzuständige Regierungsmitglied wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, mit denen nachstehende Forderungen umgesetzt werden

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.

 

Wien, 31.03.09