584/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kunasek, Kickl, Ing. Höbart
und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Maßnahmen im Rahmen der „Überbetrieblichen Ausbildungszentren“

 

Im Herbst könnte auf Österreichs Lehrlinge eine Kündigungswelle zurollen. Schuld ist unter anderem die Lockerung des Kündigungsschutzes, die im letzten Sommer von der Rot-Schwarzen Bundesregierung gegen die Stimmen der Opposition durchgesetzt wurde. Bereits jetzt sind 47.500 junge Arbeitnehmer ohne Job, im nächsten Monat dürfte es zehntausend weitere treffen. Die Regierung setzt auf Abwarten und den guten Willen der Unternehmen.

Bisher konnte ein Lehrverhältnis nur einvernehmlich oder aus schwerwiegenden Gründen beendet werden. Nach dem neuen Berufsausbildungsgesetz dürfen nun Lehrlinge nach jedem Lehrjahr, also auch bereits nach dem ersten gekündigt werden. Vor allem im Herbst droht deswegen eine regelrechte Kündigungswelle. Die Bundesregierung ist aufgefordert entweder den Gesetzesbeschluss zurückzunehmen oder raschest flankierende Maßnahmen einzuleiten. Gerade jetzt in Zeiten einer Wirtschaftskrise ist es unbedingt notwendig für die Lehrlinge eine sichere und stabile Situation zu schaffen

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der „Überbetrieblichen Ausbildungszentren“ (ÜAZ ) alle erforderlichen Maßnahmen für einen Auf- und Ausbau von Kapazitäten zu treffen und die Höhe des Taschengeldes, das Lehrlinge in diesen Einrichtungen anstelle der Lehrlingsentschädigung beziehen, auf die von der Bundesregierung im Regierungsprogram angekündigte Mindestlehrlings-entschädigung anzuheben.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.