589/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend einer kurzfristigen deutlichen Steuerentlastung und einer mittelfristig umfassenden Steuerreform im Sinne des BZÖ - Flat Tax - Steuermodells

 

 

Wie schon mehrfach gefordert ist statt der vergleichsweise geringen „Steuertarifreform“ durch die Bundesregierung eine deutliche kurzfristige Steuerentlastung durchzuführen und eine mittelfristige umfassende Steuerreform vorzubereiten, die im Sinne des BZÖ-Steuermodells den Bürgern umfassend hilft und endlich Vereinfachungen und Einsparungen bringt.

 

Die kurzfristige Steuerentlastung

 

Betrachtet man die Entwicklung der Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und der darauf entfallenden Abgaben sowie die Steigerung der Verbraucherpreise, so lässt sich zeigen, dass die Anpassung des Einkommensteuertarifs durch die Bundesregierung nicht einmal ausreicht, den durch die „kalte Progression“ seit 2004 eingetretenen Kaufkraftverlust abzudecken.

Zur Begründung sind die folgenden Berechnungen anzuführen. Einleitend ist anzumerken, dass  sich die Betrachtung nur auf die lohnsteuerpflichtigen Einkünfte und nicht auf alle einkommensteuerpflichtigen Einkünfte bezieht, weil die statistischen Daten nur für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bis 2007 vorliegen. Für alle anderen Einkunftsarten hingegen nur bis 2005. Da die letzte Steuerreform in zwei Stufen in 2004 und 2005 durchgeführt worden ist, wurde als Bezugsjahr 2004 gewählt.

Der Durchschnittswert des Verbraucherpreisindex 2000 betrug in 2004 108,1 und in 2007 114,6, womit die Inflationsrate in diesem Zeitraum bei 6,01 % lag. Demgegenüber betrug etwa der durchschnittliche Bruttobezug je lohnsteuerpflichtiger Person in 2004 21.307,00 € und in 2007 23.114,00 €, was einer Steigerung um 8,48 % entspricht. Unter Berücksichtigung der Inflationsrate betrug die Steigerung real aber nur 2,33 % (Realeinkommenszuwachs auf 21.803,00 €). Die Abgaben (Lohnsteuer und Sozialversicherung) stiegen in diesem Zeitraum um 9,77 %, die Lohnsteuerbelastung sogar um 10,07 %. Wären die Abgaben, wie die Bruttobezüge, nur um 2,33 % real gestiegen, so hätten sie sich um 134,00 € von 5.770 € in 2004 auf 5.904 € in 2007 je steuerpflichtiger Person erhöht. Tatsächlich sind sie aber um 564,00 € gestiegen, wovon 430,00 € auf die „kalte Progression“ zurückzuführen sind. Bei 6.118.306 Lohnsteuerpflichtigen in 2007 ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.631 Mio. €.

Im Dezember 2008 betrug der Verbraucherpreisindex 2000 118,5. Berücksichtigt man die seit dem Durchschnittswert von 2007 danach eingetretene Inflation von 3,4 %, so errechnet sich ein Betrag von 2.721 Mio. €.  Die von der Bundesregierung selbst angegebene Tarifentlastung beträgt aber nur 2.300 Mio. €. Somit fehlen 421 Mio. €, um den durch die Abgabenbelastung seit 2004 eingetretenen Inflationsverlust der Lohnsteuerpflichtigen auch nur auszugleichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Tarifentlastung auf alle Einkommensteuerpflichtigen und nicht nur auf die Lohnsteuerpflichtigen bezieht. Berücksichtigt man auch diesen Effekt, so fehlen insgesamt etwa 465 Mio. €.

Insgesamt fordert das BZÖ daher eine Modifizierung, durch die die vorgesehenen Veränderungen der Steuertarifstufen insoweit angehoben werden, dass diese weitergehend den gezeigten Kaufkraftverlust abdecken. 

 

Mittelfristig umfassende Steuerreform im Sinne des BZÖ - Flat Tax - Steuermodells

 

Mittelfristig fordert das BZÖ ein einfaches, aber revolutionäres Steuersystem, durch das die kalte Progression und die soziale Ungerechtigkeit des derzeitigen Steuersystems beendet werden. So ist im derzeitigen System die Gesamtbelastung der Einkommen bereits ab dem Beginn der Steuerpflicht hoch, steigt dann im Bereich der Mittelstands-Einkommen noch an, um dann bei den sehr gut Verdienenden plötzlich wieder nach unten zu gehen, was sozial ungerecht ist. Gleichzeitig soll durch einen massiven Abbau von Ausnahmeregelungen die Steuergerechtigkeit zugunsten der Kleinverdiener und des Mittelstandes (die derzeit im Gegensatz zu Großbetrieben ihre Besteuerung nicht optimieren können) verbessert werden.

Kern dieses Vorschlags ist eine Flat-Tax - also ein einheitlicher Abgabensatz -, die zusammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro Gerechtigkeit durch eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen, aber eine höhere Belastung sehr hoher Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungs-Beiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jahreseinkommen wird zuerst der Steuerfreibetrag von 11.000 Euro substrahiert. Von der verbleibenden Summe wird die Flat-Tax samt Sozialversicherung in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abgezogen – für Steuer und Sozialversicherung. Im Bereich von Bruttojahreseinkommen zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro gilt dagegen ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt. Ausnahmen von der 10%-igen Einheitsabgabe bestehen dagegen beispielsweise für Pensionisten. Insgesamt werden durch das Flat-Tax Modell nahezu alle Steuerpflichtigen deutlich entlastet. Lediglich für Spitzenverdiener mit sechsstelligen Jahresgagen steigt die Belastung.

Im Bereich der Familienförderung ist (statt der Schaffung eines Kinderfreibetrages– wie von der Regierung vorgesehen -) der Kinderabsetzbetrag (KAB) auf ca. 1.000 Euro/Jahr bzw. 85 Euro/pro Monat sowie der Alleinverdienerabsetzbetrages um ca. 100 Euro zu erhöhen. Zudem ist die von der Regierung vorgeschlagene Beschränkung auf öffentliche und private Kindereinrichtungen bzw. „pädagogisch qualifiziertes Personal“ abzulehnen, da sie nicht das Randzeitproblem für berufstätige Eltern löst. Zu bedenken ist nämlich, dass speziell Randzonenzeiten, die über die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen hinausgehen (ab 16.00 bzw. 17.00 Uhr), in der Betreuung ein Problem darstellen. Da oftmals nur ein bis zwei Stunden überbrückt werden müssen ist es in der Praxis nahezu unmöglich, dafür ausschließlich pädagogisch geschultes Personal zu finden. Daher ist stattdessen die Absetzbarkeit aller Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr (Deckelung bei € 2.300.-) analog zum Bezug der Familienbeihilfe einzuführen, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen können. Zudem ist die Familienbeihilfe nach dem Verbraucherpreisindex jährlich zu valorisieren.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht das BZÖ-Modell unter anderem eine einheitlichen Unternehmensbesteuerung – die „Business Tax“ – vor, die die steuerliche Situation des unternehmerischen Mittelstands verbessert. Dafür sollen die bisherigen  Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu einer Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst werden. Zum anderen soll eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung erfolgen, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen. Weiters sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen (z.B. Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s) sowie  eine Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken. 

Im Bereich der Spendenabsetzbarkeit ist zudem eine Ausweitung gegenüber dem Regierungsmodell (beispielsweise im Bereich Umwelt-, Natur oder Tierschutz) zu vorgesehen.

Ein weiterer Eckpfeiler des Steuermodells und wesentlicher Ansatz zur Erreichung wesentlicher Einsparungsmöglichkeiten ist die Vereinfachung im Bereich der Verwaltung durch eine einzige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein einheitliches Sozialversicherungssystem statt der immer noch bestehenden ständestaatlichen Ungleichbehandlung. Somit wäre endlich der Weg für die längst fällige Reform der Sozialversicherungen geebnet. In Kombination mit den im Rahmen der Staats- und Verwaltungsreform möglichen Ersparnissen wird insoweit die Basis geschaffen, die gegenüber dem Modell der Bundesregierung entstehen Abgabeausfälle zu finanzieren.

 

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 
 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die zuletzt im Zuge des Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) erfolgten Änderungen  in dem Sinne modifiziert werden,  

 

- dass durch eine stärkere Erhöhung der Steuertarifstufen die aufgezeigten durchschnittlichen Kaufkraftverluste seit dem Jahre 2004 weitergehend abgedeckt werden,

 

und dem Nationalrat einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den mittelfristig – spätestens jedoch bis Ende des Jahres 2010 - das BZÖ-Flat-Tax-Steuermodell mit den folgenden Eckpunkten umgesetzt wird:

 

- für Bruttojahreseinkommen im Bereich zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro besteht grundsätzlich ein einheitlicher Abgabensatz von 10 % (Ausnahme beispielsweise für Pensionisten), der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt,

 

- ab einem Bruttojahreseinkommen von 14.235,29 Euro ist eine Flat-Tax-Einheitsabgabe statt der jetzigen Lohn- und Einkommenssteuer- sowie der Sozialversicherungsbeiträge einzuheben, wobei vom Bruttojahreseinkommen zuerst ein Steuerfreibetrag in der Höhe von 11.000 Euro und von der verbleibenden Summe die Flat-Tax in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abzuziehen sind,

 

- der Kinderabsetzbetrag (KAB) wird auf ca. 1.000 Euro/Jahr bzw. € 85/pro Monat erhöht,

 

- der Alleinverdienerabsetzbetrages wird um ca. 100 Euro erhöht,

 

- alle Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.300 Euro absetzbar, wobei dies analog zum Bezug der Familienbeihilfe erfolgt, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen können,

 

- die Familienbeihilfe ist entsprechend dem Verbraucherpreisindex in jedem Jahr zu valorisieren,

 

- im Bereich der Unternehmensbesteuerung erfolgt eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen.

 

- die drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden zu einer einheitlichen Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst,

 

- Einführung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen wie beispielsweise die Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s,  Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen bzw. vergleichbaren Prüfungen oder Steuerprämien für Neueinstellungen durch Ein-Mann-Unternehmen,

 - Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bereiche wie beispielsweise Blaulichtorganisationen, Umwelt-, Natur- oder Tierschutz ,

 

- Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken und   

 

- Installierung einer einzigen Abgabenbehörde, einer Berufungsinstanz und eines einheitliches Sozialversicherungssystems zur dringend erforderlichen Vereinfachung im Bereich der Verwaltung.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

 

Wien, den 21.04.2009