591/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Abschaffung der staatlichen „Kreditgebühr“ im Sinne des Gebührengesetzes

 

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist dringend notwendig, Maßnahmen zu treffen, um ein (weiteres) Durchschlagen der Krise auf die Realwirtschaft zu verhindern. Neben einer mehrfach geforderten, umfassenden Steuerreform im Sinne des BZÖ-Steuermodells anstelle der vergleichsweise geringen Steuerreform der Bundesregierung erscheinen insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität von Krediten zur Ankurbelung unserer weitgehend kreditgestützten Wirtschaft dringend notwendig.

 

Daher ist die Abschaffung der staatlichen Kredit(-vertrags-)gebühr im Sinne des Gebührengesetzes zu fordern, da diese Kredite unnötig verteuert und dadurch negative Wirkungen auf die Investitionsfreudigkeit und somit letztlich auf das Wirtschaftswachstum hat. Diesem Aspekt kommt in der jetzigen Krisenzeit besondere Bedeutung zu, da im Zuge der Krise die Gesamtkosten für Kredite sowieso angestiegen sind und in näherer Zukunft keine Entspannung dieser Lage zu erwarten ist. Außerdem stellt die staatliche Kreditgebühr in Europa eine Besonderheit dar, was aus Wettbewerbsgesichtpunkten zu kritisieren ist. Weiters hat sich dass BZÖ schon mehrfach gegen „Bagatellsteuern“ ausgesprochen, da der damit verbundene Aufwand unserer Ansicht nach nicht im Verhältnis zu dem Erfolg steht und daher nicht zu rechtfertigen ist.

 

Vor diesem Hintergrund ist abschließend auf den im Regierungsprogramm angekündigten Abschied vom „Gebührenstopp“ der alten Regierung hinzuweisen. Insoweit drohen sogar noch Anhebungen der Kreditgebühren, da nach dem Regierungsprogramm „sämtliche Gebühren einer jährlichen Valoisierung unterzogen werden sollen“.  

 

 
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 

 
 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die staatliche Kreditgebühr im Sinne des Gebührengesetzes abgeschafft wird.“

 
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, 21.04.2009