594/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz vor unerwünschten Mehrwert-SMS

 

Die Zahl der Handy-BesitzerInnen, die sich über unerwünschte oder betrügerische SMS-Mehrwertdienste beschweren, steigt nach Auskunft von Handybetreibern und Konsumentenschutzeinrichtungen laufend an.

 

Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen KonsumentInnen einen nicht unerheblichen Aufwand und Kosten in Kauf nehmen, um sich mit den bestehenden vertraglichen und gesetzlichen Mitteln gegen ungerechtfertigte Mehrwert-SMS zu wehren.

 

So hat man zwar die Möglichkeit, sich gegen unseriöse SMS-Praktiken zur Wehr zu setzen, Voraussetzung ist jedoch, dass man laufend seine Rechnungen kontrolliert und einem eine Unregelmäßigkeit oder ein nicht bestellter Dienst auch auffällt. Das ist nicht immer einfach, da es sich oftmals um kleine, jedoch laufend wiederkehrende Beträge handelt und man eine nach Rufnummern aufgeschlüsselte Rechnung von seinem Betreiber verlangen muss. Wurden tatsächlich Mehrwertentgelte verrechnet, ohne dass der Dienst in Anspruch genommen wurde, sind die nächsten Schritte ein Rechnungseinspruch beim Telefonanbieter und ein etwaiges Verfahren vor der Schlichtungsstelle. Meist hat man „Glück“ und erhält die bereits abgebuchten Beträge auch wieder zurück.

 

Man kann jedoch nicht von jedem/r Handybesitzer/in verlangen, jeden Monat seine/ihre Rechnung genauestens zu kontrollieren, um nicht unerwünschte Mehrwert-SMS bezahlen zu müssen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind nicht ausreichend, da die Verantwortung einseitig auf die KonsumentInnen abgewälzt wird.

 

So fordert unter anderem auch die Arbeiterkammer schon seit längerem, dass es gar nicht möglich sein sollte, ungewollte und unerwünschte Mehrwertdienste-SMS zu bekommen. Effektiven Schutz bietet nach Ansicht der AK eine Opt-in Regelung, was bedeutet, dass ein Handy erst ausdrücklich freigeschalten werden muss, damit Mehrwert-SMS empfangen werden können.


 

Es ist zwar möglich, selbst vom Handybetreiber zu verlangen, Mehrwert-SMS zu sperren, allerdings schützt diese nicht davor, dass man lästige Spam-SMS erhält. Die Sperre verhindert die Verrechnung nicht bestellter Mehrwert SMS-Diensten. Aber auch hier wird wiederum die Verantwortung auf die KonsumentInnen abgeschoben, die aktiv werden müssen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, sich zum Schutz der KonsumentInnen vor unerwünschten Mehrwert-SMS für eine Regelung einzusetzen, derzufolge es erst nach einer Freischaltung möglich sein soll, Mehrwert-SMS zu empfangen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.