595/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe

 

Beim mobilen Internetsurfen in Grenznähe kommt es oft vor, dass man sich als UserIn unbemerkt in das stärkere Netz des Nachbarlandes einwählt, was als Folge hohe Roamingkosten nach sich zieht.

 

Grundsätzlich steht es jedem/r frei, im Bereich der Einstellungen die manuelle Netzwahl zu nutzen und so eine Einwahl in Roamingnetze zu unterbinden. Dies einzustellen ist aber nicht für jede/n UserIn so einfach zu bewerkstelligen, da ein gewisses Know-how erforderlich ist.

 

Es gibt auch bereits Betreiber, die das Problem erkannt haben und einen Schutz wie beispielsweise ein „pop-up Fenster“ anbieten, dass den/die UserIn informiert, sobald man sich in eine ausländisches Netz einbucht. Andere Betreiber haben bei Neuanmeldungen die Roamingfunktion standardmäßig deaktiviert, nur auf Kundenwunsch hin wird die Roamingmöglichkeit eröffnet. Somit besteht beim Surfen in Grenznähe keine Gefahr vor ungewollten Kosten. Leider sind nicht alle Betreiber so kundInnenfreundlich.

 

Die EU-Roamingverordnung verpflichtet zwar die Anbieter, den KundInnen die Einwahl in ein Roamingnetz anzuzeigen und sie über die Kosten zu informieren. Diese Pflicht bezieht sich aber nur auf grenzüberschreitende Telefonate. Diese Einschränkung ist nicht nachvollziehbar, da die Kostenfolgen beim Datenroaming weitaus gravierender sind wie beim Telefonieren und daher noch ein wesentlich größeres Bedürfnis nach Information besteht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich für eine verpflichtende Regelung einsetzen, nach der die KonsumentInnen auch beim Datenroaming über einen Netzwechsel und die dadurch entstehenden Kosten informiert werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.