601/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Schenk,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung von Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern

Die möglichst frühe und individuelle Förderung von Kindern ist für den weiteren Lern- und Lebensweg von enormer Bedeutung. Bereits in den ersten Lebensjahren werden wichtige Kompetenzen wie Sprach- und Ausdrucksfähigkeit, Aufnahmefähigkeit oder auch koordinative Fähigkeiten wesentlich geprägt. Auch die Lernstrategien, die Menschen im Laufe ihres Lebens anwenden, werden bereits in den ersten Lebensjahren festgelegt. Aufgrund unterschiedlichster Faktoren geben Eltern ihre Kinder in die Obhut von Tagesmüttern oder Tagesvätern. In diesem Bereich fehlt es jedoch an einer bundesweit einheitlichen Ausbildung, ausreichenden Angeboten in den Bundesländern, einer bundesweit einheitlichen Besoldung und nicht zuletzt einer bundesweit standardisierten Qualitätskontrolle, die Vergleichbarkeit ermöglicht. Eine Erfassung und qualitativ adäquate standardisierte Ausrichtung des gesamten Bereichs der Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Tagesväter kommt Kindern, Eltern und den betreuenden Tageseltern sowie der Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes österreichweit zu Gute. Darüber hinaus ist den Tageseltern-Organisationen als Träger der operativen Umsetzung der Betreuungsleistungen in diesem Bereich eine gesicherte finanzielle Basisdotation zu gewähren, um Planbarkeit und flächendeckende Wirkung sicherstellen zu können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, unter Einbindung und Mitwirkung der Länder eine Regierungsvorlage für ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung der Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung für Tageseltern sowie für die Realisierung einer Basisförderung für Tageseltern-Organisationen dem Nationalrat ehest möglich zu zuleiten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.