607/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Weinzinger, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für KMU

 

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat massive negative Auswirkungen auf die KMU-Finanzierung. Es wird immer schwieriger Kredite zu bekommen, bzw. die Kreditkosten werden immer höher. Es ist daher dringend notwendig – zusätzlich zum bereits beschlossenen aber nicht funktionierenden aws-Paket – folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für die heimischen KMUs – die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden – umzusetzen:

 

Die FPÖ tritt vehement für die Abschaffung der Kreditvertragsgebühr ein. Nur dort, wo der Staat eine anrechenbare und äquivalente Leistung erbringt, sollen Gebühren und Steuern eingehoben werden! Unter anderem aus dieser Überlegung heraus ist diese in Europa einzigartige Steuer zu streichen. Aber auch angesichts der steigenden Kreditkosten ist die Kreditvertragsgebühr abzuschaffen um Investitionen zu erleichtern.

 

Ebenso ist eine Reduktion der Grundbucheintragungsgebühr für Hypotheken vorzunehmen. Um den Eigenkapitalaufbau zu fördern, ist die Gesellschaftssteuer abzuschaffen.

 

Das neue KMU-Fonds-Modell (zusätzlich zum aws Eigenkapitalfonds) sollte für vielfältige Finanzierungsbedürfnisse (insbesondere Expansion, Innovation, Nachfolge und Neuausrichtung) eine breite Palette von Finanzierungsmöglichkeiten anbieten können: Eigenkapital, Mezzaninkapital, Annexfinanzierung (Fremdkapital).

 

Eine einfache legistische Umsetzungsmöglichkeit wäre die Wiederausdehnung und Flexibilisierung der MiFiG gem. § 6b KStG. Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass es sich um ein praxiserprobtes Finanzierungsvehikel handelt und eine rasche Umsetzung möglich ist, da auf einen bestehenden Regulierungsrahmen zurückgegriffen werden kann, und die durchführenden Mittelstands-finanzierungsgesellschaften bereits bestehen. Die angekündigte Lockerung der Anwendungen des EU-Beihilfenrechts muss aus Sicht der FPÖ auch für KMUs gelten, sodass diesbezüglich keine Probleme entstehen sollten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage, die die Abschaffung der Kreditvertragsgebühr und der Gesellschaftssteuer sowie die Schaffung eines neuen KMU-Fonds-Modell vorsieht, vorzulegen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.