608/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Neuausrichtung der Einheit KIAB - Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung

 

Die KIAB überwacht generell die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Zu diesem Zweck ist die KIAB berechtigt, Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten sowie Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer zu betreten, notwendige Auskünfte zu verlangen und in die erforderlichen Unterlagen Einsicht zu nehmen, Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten Ausländer zu verlangen und bei Gefahr im Verzug Ausländer für die Fremdenpolizeibehörde festzunehmen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese Ausländer eine illegale Erwerbstätigkeit in Österreich ausüben oder ausüben wollen.

In der Anfragebeantwortung 28/AB, XXIII. GP, vom 29. Dezember 2006 des Bundesministers für Finanzen zur schriftlichen Anfrage (19/J) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fortbestand der KIAB ist die KIAB ab 2007 – im Rahmen der Reorganisation der Betrugsbekämpfung – organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelt sein. Die aus illegaler Beschäftigung resultierenden abgabenrechtlichen Konsequenzen werden damit in einer Hand gebündelt, da Schwarzarbeit immer auch Schwarzlöhne bedeutet, was die Hinterziehung von Lohnabgaben sowie steuerlich nicht erfasste Einnahmen zur Folge hat. Die KIAB ist nunmehr ein Teil der Finanzbehörde. Durch diese Maßnahmen wurden die effektiven Möglichkeiten wie auch die Handlungsweisen der KIAB stark beschränkt. Die KIAB-Mitarbeiter wurden von ihren Tätigkeits-Kernbereichen zum Teil abgezogen, zweckfremd eingesetzt oder mit Zusatzaufgaben betraut und stehen somit nicht mehr voll für die Betrugsbekämpfung bereit. Eine billige Personalreserve für die Finanzämter!

Der Finanzminister führt in der genannten Anfragebeantwortung weiter aus, dass darüber hinaus durch die Überführung der KIAB in den Bereich der Finanzämter ein Abbau der Schnittstellen zum Finanzamt erreicht werden soll. Dadurch soll die intensive und koordinierte Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern im eigenen Finanzamt und die effiziente Steuerung der Kontroll-, Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen im Wirtschaftsraum gefördert und damit die rasche Aufdeckung und Verfolgung insbesondere von steuerlichen Sachverhalten der illegalen Beschäftigung gewährleistet werden. Als plakatives Beispiel der Reorganisation der Betrugsbekämpfung ist hiezu die generelle Vorgehensweise für KIAB-Einsätze zu nennen. Noch bis vor kurzer Zeit wurden Zielobjekte von Überprüfungen kurzfristig dem Teamleiter bekannt gegeben. Dadurch war ein vorzeitiges bekannt werden, i.e. ein Durchsickern von Informationen an die Betroffenen, ausgeschlossen und eine Überprüfung damit erst sinnvoll. Nun stellt sich die Lage so dar, dass eine Meldung zur Überprüfung beim jeweils zuständigen KIAB-Team im jeweiligen Finanzamt eingeht und bis zum Einsatz viele Personen davon erfahren. Die Folge davon ist die leicht amüsierte Begrüßung der KIAB durch den zu Überprüfenden. Anscheinend sollen alle KIAB-Einheiten zu Betriebsprüfern umfunktioniert werden, welche sich 14 Tage vor der Prüfung einen Termin mit dem Betroffenen vereinbaren. Des Weiteren agieren KIAB-Einheiten österreichweit nicht nach den selben Bedingungen und einheitlichen Kriterien. So kommen zum Beispiel in drei verschiedenen Ländern drei verschiedene Einsatzmethoden zum Zuge. In Wien ist, laut Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2006/4, der Zeitraum zischen Anzeige und Kontrolle mit 35 Kalendertagen, in Innsbruck mit einem Kalendertag angegeben. Der absichtlich verursachte und bewußt gesteuerte statistische Erfolgsdruck soll ebenfalls zur Deklassifizierung dieser ausgezeichneten Betrugsbekämpfungseinheit führen und rundet das Bild der Zerschlagung ab.

Mit der Aufteilung der KIAB-Mitarbeiter auf die einzelnen Standorte der Finanzämter und Eingliederung in eben diese wurden einer bisher sehr schlagkräftigen Spezialeinheit der Betrugsbekämpfung sprichwörtlich die Zähne gezogen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, welcher die Neugestaltung der Einheit KIAB – Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung im Sinne

beinhaltet, zuzuleiten und für eine Aufstockung der Organe der KIAB auf 500 Mitarbeiter zu sorgen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.