623/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 20.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Zulassung von Stevia
Stevia ist ein natürliches Süßungsmittel, das aus den Blättern der im Südwesten Brasiliens und Teilen Paraguays vorkommenden Pflanze Stevia Rebaudiana gewonnen wird. Deren Inhaltsstoffe sind zuckerähnliche Stoffwechselprodukte mit außerordentlichen Eigenschaften: Sie sind bis zu 300 mal süßer als Fabrikzucker, enthalten aber im Gegensatz zu Roh- oder Rübenzucker so gut wie keine Kalorien.
Überdies verursacht das Süßkraut keine Zahnfäule, soll in höherer Dosierung bei Diabetikern den Blutzuckerspiegel senken und bei Hypertonikern den Bluthochdruck mildern.
Trotzdem gilt Stevia im EU-Raum seit 1997 als neuartiges Lebensmittel und fällt seit damals samt allen Extrakten unter die strengen Regeln der so genannten „Novel Food Verordnung“. Diese besagt, dass Importeure ein Verfahren durchlaufen müssen, das eigentlich für gentechnisch veränderte oder synthetisierte Lebensmittel ersonnen wurde und in seiner Komplexität an die Zulassung eines neuen Medikamentes erinnert. Bis heute ist es noch niemanden gelungen, irgendein Steviaprodukt in der EU als Lebensmittel zugelassen zu bekommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden