624/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend GHB/GBL

 

 

 

Gamma-Butyrolacton (GBL), eine geruch- und farblose Flüssigkeit mit einem leicht seifenartigen und salzigen Geschmack, ist ein Grundstoff zur Herstellung von GHB (Gamma-Hydroxybutyrat). Die Substanz wird auch „liquid ecstasy“ genannt und mittlerweile – nach seiner Verwendung als Dopingmittel in Bodybuilder-Kreisen zur Stimulierung des Muskelwachstums - als Party-Droge verwendet.

 

GHB ist chemisch leicht herzustellen. In der Medizin wird diese Substanz zur Behandlung der Narkolepsie und als Anästhetikum genutzt. Sie wird aber auch als Freizeitdroge genutzt. Dabei kann es kurzfristig zu Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Atemnot, Schwindelgefühl, Luftunterdruck, Benommenheit, Muskelverspannungen, Verwirrtheit und kurzzeitigem Gedächtnisverlust kommen, wobei diese „unerwünschten“ Wirkungen mit zunehmender Dosierung verstärkt auftreten. Häufiger Konsum kann zu einer Beeinträchtigung der Leber- und Nierenfunktion oder länger anhaltende Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen führen.

 

Die Wirkung von GHB beginnt ca. 10 bis 20 Minuten nach oraler Einnahme und hält bis zu 3 Stunden an; der Höhepunkt tritt nach ca. 30 Minuten ein. Tritt beim Gebrauch geringer bis mittleren Mengen ein alkoholähnlicher Rausch (euphorisierend, entspannend, enthemmend, sexuell stimulierend, ausgeprägter Tastsinn) ein, so wird bei einer höheren Dosis laut Erfahrungsberichten Musik intensiver wahrgenommen, die Euphorie gesteigert, das schläfrige Gefühl verstärkt und es kann zu tiefem, komaähnlichen Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen. In den USA oder Frankreich wurde GHB auch bereits als „K.o.-Tropfen“ bzw. „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt.

 

In ihrer Wirkung sind GBL und GHB einander sehr ähnlich. Im menschlichen Körper wird GBL zu GHB umgewandelt und kann daher dieselben tödlichen Vergiftungserscheinungen hervorrufen.


 

Da GBL jedoch individuell unterschiedlich aufgenommen und verschieden schnell umwandelt wird, ist eine genaue Dosierung mehr als schwierig. GHB kann in Wechselwirkung mit anderen Drogen vor allem in Kombination mit Alkohol und/oder Opiaten zum Aussetzten der Atmung führen. Der Nachweis von GHB in Blut, Urin oder in den Haaren ist kaum möglich.

 

Der chronische Konsum von GHB sowie GBL kann zur psychischen als auch zur körperlichen Abhängigkeit führen.

 

In Österreich wurde GHB 2003 in die Psychotropenverordnung aufgenommen und ist seither illegal; laut Arzneimittelgesetz und Rezeptpflichtverordnung ist GHB rezeptpflichtig und eine wiederholte Abgabe verboten“. Bezüglich GBL gibt es derzeit keine gesetzlichen Regelungen.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit entsprechend über die Gefahren von GBL und GHB zu informieren und sicherzustellen, dass die Abgabe von GHB und GBL strengsten Beschränkungen unterworfen wird.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.