633/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Hagen, Tadler, Markowitz,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht

 

 

Viele Besitzer von Kraftfahrzeugen in Österreich schätzen die Möglichkeit eines Wechselkennzeichens. Dieses kann für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden. Trotzdem muss nach den derzeitigen Bestimmungen bei der Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen bei jedem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen eine zeitabhängige Maut (Vignette) bezahlt werden. Dies belastet vor allem Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen, da sie durch die Klebepflicht der Vignette bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreifach zur Kasse gebeten werden, obwohl sie nur mit jeweils einem Fahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße unterwegs sein können.

 

Nach Schätzungen der Asfinag gibt es in Österreich zwischen 200.000 und 250.000 Besitzer von Wechselkennzeichen. Die Volksanwaltschaft geht sogar von rund 370.000 betroffenen Personen aus. In der Praxis werden Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen vor allem bei Zweitautos, Oldtimer und bei allen nicht ständig in Gebrauch stehenden Fahrzeugen zugelassen. Voraussetzung ist aber, dass sie alle das gleiche Kennzeichenformat besitzen und in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, ect.) fallen. Jedoch wird nur ein Zulassungsschein, indem alle Fahrzeuge eingetragen sind, ausgestellt. Schließlich ist die motorbezogene Versicherungssteuer und die -prämie bei allen Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen nur für jenes Fahrzeug zu bezahlen, welches der höheren Steuer unterliegt.

 

Daher darf die Benachteiligung der Betroffenen, für jedes Auto eine eigene Vignette kaufen zu müssen nicht länger aufrecht bleiben. Eine Änderung bei der Entrichtung der zeitabhängigen Maut ist dringend erforderlich.

Laut Umfragen zufolge sind die Besitzer von Wechselkennzeichen auch bereit, dass sie ihren Beitrag leisten. Dieser darf aber nicht die Fortsetzung der Benachteiligung beinhalten.

Mit einem Zuschlag soll eine weitgehend aufwandsneutrale Mehrfach-Vignette umgesetzt werden. Damit soll es auch gelingen, dass dem Straßenbau keine all zu hohen Mittel entgehen.


 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern sicherzustellen und rasch Gesetzesvorschläge vorzulegen, welche die Verwendung einer weitgehend aufwandsneutralen Mehrfachvignette für Zulassungsbesitzer von Wechselkennzeichen vorsehen.“

 

  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.