636/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds

 

Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ist eines der zentralen gesellschaftspolitischen Instrumente, das der „Verteilung der Lasten“ dient, die einkommensschwächere Familien ohne diesen Ausgleich nicht tragen könnten. Der FLAF gilt daher auch als ein Grundpfeiler des sozialen Friedens in Österreich. Von der SPÖ/ÖVP Koalition wurde im Regierungsprogramm 2008 die Evaluierung und Neuordnung der Finanzstrukturen des FLAF als Vorhaben festgeschrieben. Die Ergebnisse der Evaluierung stehen noch aus und zur Neuordnung der Finnanzierungsstrukturen gibt es von Seiten der SPÖ/ÖVP Koalition bis dato keine Vorschläge.

Eine Neuordnung der Finanzierungsstruktur darf unter dem Eindruck der herrschenden Finanz- und Bankenkrise keine Tabus kennen und muss auch ungewöhnliche Maßnahmen in Betracht ziehen. Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetztes haben österreichische Banken die Hilfe der österreichischen Steuerzahler in Form von so genanntem Partizipationskapital in Anspruch genommen. Die Volksbanken rund eine Milliarde Euro, die Raiffeisen-Zentralbank bis dato 1,75 Milliarden Euro, die Kärntner Hypo‚ Alpe Adria 900 Millionen Euro, die BAWAG 500 Millionen Euro, die Erste Bank voraussichtlich bis zu 2,7 Milliarden Euro.

Das Bankenrettungspaket kostet den österreichischen Steuerzahlern alleine jährlich 235 Millionen Euro an Zinsen, da die Republik Österreich zur Bedienung dieses Pakets ihrerseits wieder Geld am internationalen Finanzmarkt leihen muss. Geld das zur Aufrechterhaltung einer Kreditwürdigkeit verwendet wird, die in den letzten Jahren unter fragwürdiger Gewinnannahmen im Osten auf Spiel gesetzt wurde. Diese Zahlungsverpflichtung wird noch bis in die nächste Generation reichen und somit quasi im Generationenvertrag an die sich heute im Jugendalter befindlichen künftigen Steuerzahler übertragen. Banken und Finanzvermittler haben binnen weniger Monate Geldvermögen vernichtet, die nun unter schmerzlichen Opfern wie Lohnverzicht, Kurzarbeit bis hin zu Kündigungen von den österreichischen Familien wieder hergestellt werden müssen. Es wäre daher nur billig und recht, den Banken eine Verpflichtung aufzuerlegen, die sie daran erinnert, von wem das Geld stammt mit dem sie ihr Weiterbestehen absichern. Darüber hinaus sollte den österreichischen Familien ein Teil ihres investierten Kapitals in Form von Direkthilfen zurückgegeben werden.

Aus diesen Gründen sollten Banken, die sich Mittels Steuergelder sanieren bzw. damit ihre Kreditwürdigkeit aufrechterhalten, in jedem Fall zu gesetzlichen Zahlungen von zumindest 4% des aufgenommenen Kapitals an den FLAF verpflichtet werden. Die Gesamtbelastung darf jedoch die nach der geltenden Gesetzlage vorgesehene höchste Zinsbelastung von 9,3% nicht übersteigen. Widmet man nur die Hälfte der 9,3%igen Verzinsung des für die Banken vorgesehen Kapitals als fix zu bezahlende „Familienabsicherung“ an den FLAF, so könnten bei voller Ausschöpfung des Kapitals alleine daraus rund 600 Millionen Euro für die österreichischen Familien lukriert werden. Damit würde zumindest ein Teil des von den Steuerzahlern bezahlten Bankensanierungspakets den österreichischen Familien in Form von Direkthilfen rückerstattet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister, wird aufgefordert, ehest möglich dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die für jene Banken, die Kapital im Sinne des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in Anspruch nehmen, eine Abgabe („Familienabsicherung“) an den Familienlastenausgleichsfonds in der Höhe vom zumindest 4% des entliehenen Kapitals vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen