638/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Grosz, Schenk

Kollegin und Kollegen

 

 

betreffend Verstärkung der Kontrollen gemäß „Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen“ und Erhöhung des Strafausmaßes für illegale Transporte

 

 

Österreich ist zum Durchzugsland für die illegale Tiertransportmafia geworden. Jährlich werden tausende Hundewelpen quer durch Österreich transportiert, die Absatzmärkte reichen bis Portugal.

 

Viele der Tiere sterben während oder als Folge des Transports, da sie für einen Transport generell zu schwach waren oder ihren Müttern zu früh weggenommen wurden. Weiters herrschen katastrophale Transportbedingungen mit einer Unterversorgung an Flüssigkeit. Infektionskrankheiten breiten sich unter den Tieren infolge von Stress und dicht gedrängten Haltungsbedingungen innerhalb von wenigen Stunden aus.

 

Allein auf der A2 in der Steiermark konnten Dank der Aufmerksamkeit von Kontrollorganen mit einem Schlag 137 illegal transportierte Welpen sichergestellt und an das Grazer Tierschutzhaus Arche Noah übergeben werden. Die Fälle mit Tieren, die das Glück haben rechtzeitig gefunden werden, sind jedoch nur die Spitze des Eisberges des ausufernden Welpenhandels.

 

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß „Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen“ (TTG 2007) ehestmöglich einen Vorschlag zur Gesetzesänderung zuzuleiten, der eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierschmuggel und Tiertransporte um das Zehnfache vorsieht sowie die Möglichkeit der sofortigen Abnahme geschmuggelter Tiere durch die Behörden ermöglicht.

 

Weiters wird der Bundesminister für Gesundheit aufgefordert, die gemäß des „Bundesgesetzes über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen“ (TTG 2007) jährlich zu erarbeitenden Kontrollpläne an die aktuellen Erfordernisse anzupassen und die dabei durchzuführenden stichprobenartigen Kontrollen aber jedenfalls zu verdoppeln.

 

Weiters wird der Bundesminister für Gesundheit aufgefordert, seine Aufgabe als Kontaktstelle gemäß des „Bundesgesetzes über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen“ (TTG 2007) wahrzunehmen und einlangende Meldungen aus den Bundesländern und dem benachbarten Ausland zeitlich aktuell an österreichweit diensthabende Kontrollorgane weiterzuleiten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

Wien, am 27. Mai 2009