639/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 27.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Vock, Themessl, Weinzinger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung der Mindest-Köst
Von der Regierung wurde eine Steuerreform, die großen Teilen der Bevölkerung zu Gute kommen soll, beschlossen. Der Bankensektor hat ein äußerst umfangreiches Hilfspaket zur Verfügung gestellt bekommen, womit u. a. der mittelständischen Wirtschaft eine Kreditklemme erspart werden sollte. Bis heute kann davon keine Rede sein, dennoch haben sich die Bonitätsvoraussetzungen in vielen Bereichen verändert. Es ist daher unabdingbar, der Wirtschaft zumindest vermeidbare Belastungen abzunehmen. Ein europäisches Unikum stellt die unsägliche Mindestkörperschaftssteuer (Mindest-KöSt) dar, welche Kapitalgesellschaften zwingt, bei Verlusten eine „Gewinnsteuer“ zu entrichten. Die Abschaffung dieser Steuer würde der Eigenkapitalstärkung und der Liquiditätsverbesserung dienen und nicht nur den betroffenen Betrieben helfen, den Geldfluss zu forcieren.
Bereits im vergangenen Wahlkampf war sowohl von der ÖVP als auch von der SPÖ zu vernehmen, dass die Mindest-KöSt abgeschafft werden sollte. Seither haben wir eine Immobilien-, Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrise auszuhalten, was die Rahmenbedingungen für Kapitalgesellschaften, die keine Gewinne zu verbuchen haben, dramatisch verschlechtert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch die die Mindestkörperschaftssteuer noch im zweiten Quartal 2009 ersatzlos abgeschafft wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.