640/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Vock, Themessl, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Unterricht über Finanzinstrumente, Finanzierungen und Vertragswesen in den Pflichtschulen

 

 

Sparbuch, Bausparvertrag und Lebensversicherung sind des Österreichers am häufigsten verwendete Geldanlagen, dennoch herrscht keine echte Kenntnis über die Funktionsweise dieser Produkte in Korrelation zur Inflation, ganz zu schweigen von Anleihen, Aktien, Investmentfonds, Genussscheinen, Optionen, Futures und sonstigen Finanzinstrumenten. Diese massive Bildungslücke ist kausal verbunden mit den Verlusten, welche neben vielen Kleinanlegern auch Kommunen und Staatsbetriebe im Zuge der Finanzkrise hinnehmen mussten. Folglich ist der Anleger in vielen Fällen auf den alleinigen Wissensstand und die Beratung durch den Bankberater, Bausparvermittler, Versicherungsagenten und Finanzdienstleister angewiesen.

Die Änderungen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 haben zwar eine Verschärfung des Anlegerschutzes durch das Erstellen eines Anlegerprofils gebracht, trotzdem kann damit alleine keine Wissenslücke geschlossen werden.

Dieses Defizit an Finanzbildung kann durchaus mit der Tragweite des Analphabetismus gleichgesetzt werden, weshalb der Bildungsauftrag in den Pflichtschulen einer dringenden Reform bedarf.

Kenntnisse über den volkswirtschaftlichen Kreislauf, Anlageformen, Finanzierungen, die banale Macht der Unterschrift bei Verträgen, werden in vielen anderen Ländern bereits als bester Schutz vor der Unwissenheit der Bürger in den Schulen gelehrt.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, einen Lehrplan über Finanzinstrumente, Finanzierungen und Vertragswesen in den Pflichtschulen als Bestandteil eines Pflichtgegenstandes einzuführen. Die Bundesministerin wird darüber hinaus ersucht, dem Nationalrat bis Ende September 2009 über die Ergebnisse zu berichten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.