646/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Bucher, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen Falscheinordnungen verbundenen Steuermindereinnahmen

Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungsprivilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).

Allerdings bestehen insbesondere in Zusammenhang mit der „Zukunft Steiermark Privatstiftung“, die als gemeinnützige Stiftung eingeordnet worden ist, erhebliche Zweifel, ob die Einstufungen in der Praxis zu Recht erfolgen.

Beachtlich  ist nämlich, das laut Stiftungsurkunde Zweck der Stiftung die „Verfolgung und Verwirklichung sozialdemokratischer Ideale“ auf „Landesebene sowie auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene“, insbesondere im „politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Leben“ ist.

Daran anknüpfend vertritt der renommierte Steuerexperte Werner Doralt, dass die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ ein Paradefall einer nicht gemeinnützigen Stiftung sei. Explizit führte er aus: „Ich frage mich, warum das Finanzamt das so akzeptiert hat“. Begünstigte sind Personen und Institutionen, die diese Ziele verwirklichen – sowie der Stifter, also die steirische SPÖ, selbst. Politische und wirtschaftliche Ziele zu verfolgen könne aber keinesfalls gemeinnützig sein, sagt Doralt. Entsprechend heißt es in der Richtlinie des Finanzministeriums zu gemeinnützigen Vereinen: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist keine Förderung gemeinnütziger Zwecke“.

In Betracht dieser Tatsachen und der erheblichen (steuerlichen) Privilegien erscheint es daher dringend geboten, die Einstufungsentscheidungen als gemeinnützige Stiftungen zu überprüfen. Zur näheren Beurteilung ist zudem im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geboten, damit verbundene Steuermindereinnahmen festzustellen.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich zu überprüfen, ob insbesondere die von politischen Parteien gegründeten und als gemeinnützig eingestuften Stiftungen tatsächlich gemeinnützig sind und welche tatsächlichen Steuerausfälle durch mögliche Falschbeurteilungen entstanden sind sowie dem Nationalrat einen entsprechenden Bericht vorzulegen.“

 
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.
 
Wien, am 29.05.2009