648/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Bucher, Grosz
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können
In Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Privilegien, die mit der Rechtsform Stiftung verbunden sind, erscheint es in Hinblick auf die mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz geboten, den politischen Parteien die Möglichkeit zu nehmen, dass Stiftungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.
Wien, am 29.05.2009