649/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die steuerliche Begünstigung privater Maßnahmen zum Denkmalschutz

 

 

Der Denkmalschutz in Österreich ist im Wesentlichen eine Mängelverwaltung. Ohne die Initiative vieler Privatpersonen, die jede Menge Zeit, Arbeit und Geld in die Wiederherstellung und Erhaltung historischer Bauten stecken, wäre die architektonische Landschaft Österreichs um vieles ärmer.

Um so unverständlicher ist es, dass zwar Unternehmen Kosten für die Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude auf zehn Jahre abschreiben, nicht aber Privatpersonen analog dazu entsprechende Sonderausgaben geltend machen können.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem private Investitionen in den Denkmalschutz bei der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden können.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.