653/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Jannach, Zanger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Überprüfung der Vielzahl der Gütezeichen und einer Reduktion auf für Konsumenten überschaubare Güte- und Qualitätszeichen
Im Lebensmittelbereich werden zu Werbezwecken eine Vielzahl von Marken- und Gütezeichen verwendet, durch die dem Konsumenten Produktqualitäten oder bestimmte Herstellungsregelungen mitgeteilt werden sollen. Vielfach sind die Konsumenten aber mit der Beurteilung der Aussagekraft derartiger Zeichen überfordert, auch weil die jeweils dahinterstehenden Kriterien nicht bekannt sind.
Darüber hinaus gibt es auch einige Zeichen, bei denen man genau aufpassen muss und das Kleingedruckte auf der Verpackung gründlich lesen sollte. Und einige Zeichen, die eine inländische Herkunft ausloben, meinen damit nur die inländische Wertschöpfung, und nicht, dass die Rohstoffe tatsächlich aus dem Inland stammen müssen.
Um die Problematik in einem Satz auszudrücken, ist der österreichische Durchschnittskonsument mit dieser Vielzahl an angeblichen Qualitätszeichen zu recht völlig überfordert. Um der Verwirrung ein Gesicht zu geben sind hier einige Bereiche genannt:
· Lebensmittel aus biologischer Produktion
· Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung
· Lebensmittel aus integrierter Produktion
· Lebensmittel aus fairem Handel
· Lebensmittel mit gehobener Qualität
· Lebensmittel nach gesetzlichen Mindestanforderungen
In Österreich gibt es in jenen Bereichen über 100 Gütesiegel alleine im Lebensmittelbereich.
Um es dem Konsumenten einfacher und transparenter zu gestalten, sollten die Vielzahl der Güte- und Qualitätszeichen einer Prüfung unterzogen werden. In weiterer Folge müsste es zu einer rigorosen Reduktion der Vielzahl an Gütezeichen kommen.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vielzahl an Gütezeichen auf ihre Sinnhaftigkeit im Sinne des Konsumentenschutzes zu überprüfen und eine Reduktion auf einige wenige, für Konsumenten überschaubare Güte- und Qualitätszeichen vorzunehmen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.