664/A XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2009
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ANTRAG

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Gesetz, mit dem das Einkommenssteuergesetz geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Gesetz, mit dem das Einkommenssteuergesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

§ 105 Einkommenssteuergesetz wird wie folgt geändert und lautet:

"§ 105. Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein besonderer Freibetrag von € 1240,- jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) abzuziehen. Der Freibetrag ist ab 2009 jeweils mit 1. Jänner des Jahres mit dem Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG anzupassen.“

 

 

 

Begründung:

 

 

Der Freibetrag für Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich wurde seit dem Jahr 1986 (!) nicht mehr an die seither eingetretene Erhöhung der Verbraucherpreise angepasst. Damit es nicht auch in Zukunft zu einer inflationsbedingten Verringerung dieses Freibetrages kommt, soll eine automatische Indexanpassung vorgesehen werden.

 

Im Jahr 2008 wurde dieser Antrag mit Verweis auf die bevorstehende Steuerreform vertagt. Nun ist die Steuerreform in Kraft, ohne dass der entsprechende Betrag berücksichtigt worden wäre.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.