666/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer

weiterer Abgeordneter

 

betreffend Besteuerung von Waisenrenten

 

 

Waisenrenten sind als kleiner finanzieller Verlustausgleich für Kinder und Jugendliche gedacht, die den Betroffenen nach dem Tod eines versicherten Elternteiles eine gewisse soziale Absicherung garantiert. Waisenrenten werden nach dem Tod der Eltern bzw. eines Elternteils unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensionsversicherung (ASVG) gewährt.

 

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Waisenpension ist, dass die oder der verstorbene Versicherte eine gewisse Mindestzahl von Versicherungsmonaten nachweisen kann.

 

Die Waisenpension wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Im Falle einer Berufsausbildung oder eines Studiums kann sie bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Waisenpensionen unterliegen wie alle Pensionen der Steuerpflicht.

 

In der Regel erreichen Kinder und Jugendliche, die eine Waisenrente beziehen, nicht die Höhe der steuerpflichtigen Einkommen. Dennoch kommt es für die Bezieher von Waisenrenten - wie beispielsweise bei Lehrlingen oder Studenten mit einem Ferialjob - immer wieder zu Härtefällen. Rechnet man die Lehrlingsentschädigung oder das Entgelt eines Ferialjobs mit der Waisenrente zusammen, gibt es einzelne Jugendliche, deren Gesamteinkommen knapp aber doch über der steuerfreien Einkommensgrenze liegt. Dadurch kommt es immer wieder zu Finanzverfahren mit Zahlungsaufforderungen, die die Betroffenen oft an den Rand der Zahlungsfähigkeit bringen. Die Schulden beim Finanzamt sind für die Jugendlichen oft nur unter schwierigen Bedingungen und in Raten abzahlbar.

 

Für die FPÖ ist die Waisenrente für die hinterbliebenen Kinder im Grunde nur ein kleiner (finanzieller) Ausgleich angesichts des Verlusts eines Elternteils und sollte nicht als zu versteuerndes Zusatzeinkommen betrachtet werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Reform der Besteuerung der Waisenrenten hin zu einer künftigen Steuerfreiheit der Waisenrenten vorsieht und insbesondere Härtefälle, die durch den gleichzeitigen Erhalt einer Lehrlingsentschädigung oder der Entlohnung eines Ferialjobs und die dadurch entstehende Steuerpflicht entstehen, vermeidet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.