668/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte

 

Vor mehr als 51 Jahren, am 1. Oktober 1957, brachte das deutsche Pharma Unternehmen Grünenthal das Schlaf- und Beruhigungsmittel "Contergan" in 46 Ländern auf den Markt und bewarb die Verträglichkeit des Arzneimittels besonders auch für Schwangere. In Österreich wurde das Medikament unter dem Produktnamen "Softenon" vom Gesundheitsministerium zugelassen und rezeptpflichtig vertrieben. Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 missgebildete Kinder geboren. Die ca. 3.000 Überlebenden sind heute zwischen 46 und 52 Jahre alt und leiden wegen den seit Geburt bestehenden körperlichen und/oder organischen Fehlbildungen auch unter erheblichen gesundheitlichen Spätfolgen.

Österreichische Contergan-Opfer, die nicht bis 31. Dezember 1983 bei der deutschen Contergan-Stiftung Entschädigungszahlungen beantragten, werden aus deutschen Stiftungsmitteln nicht unterstützt. Grundlage dafür ist das deutsche Contergan-Stiftungsgesetz. Einige in Österreich lebende Contergan-Opfer, die mittlerweile zwischen 46 und 52 Jahre alt sind, haben die ursprüngliche Antragsfrist ohne ihr eigenes Verschulden versäumt. Die Bundesregierung sollte sich daher aktiv dafür einsetzen, dass der Deutsche Bundestag ausländischen Opfern eine weitere Möglichkeit der Antragstellung einräumt. Zusätzlich müssten für diesen überschaubaren Personenkreis Vorkehrungen auf nationaler Ebene getroffen werden, um existenzielle Notlagen im Alter besser meistern zu können.

Am 26. März 2009 hat der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Zweiten Conterganstiftungsgesetzes zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Novelle soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Es hat zur Zeit den Anschein, als würde die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 für neuerliche Antragstellungen geöffnet werden können. Zusätzlich wäre es aber dringend notwendig, dass die österreichischen Contergan-Opfern auf nationaler Ebene finanzielle Unterstützung erhalten.

In den meisten anderen europäischen Staaten gibt es bereits finanzielle Unterstützungen auf nationaler Ebene. Dies ist besonders wichtig, da der Pflege- und Therapiebedarf altersbedingt weiter ansteigt. Erschwerend für die persönliche Situation ist auch, dass mit dem Älterwerden der Contergan-Opfer auch deren Familienangehörigen gealtert sind, sodass immer mehr außerhäusliche Unterstützung notwendig wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher – auch im Sinne der Anregungen der Volksanwaltschaft - folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, im Rahmen bilateraler Verhandlungen mit Deutschland sicherzustellen, dass auch für österreichische Geschädigte, durch die Änderung des Zweiten Conterganstiftungsgesetzes, die Ausschlussfrist wieder geöffnet wird und darüber hinaus auf nationaler Ebene ein aus Bundesmitteln gespeister Unterstützungsfonds für die Geschädigten in Österreich eingerichtet wird, um existenzielle Notlagen im Alter besser meistern zu können."

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.