689/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2009
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Dr. Spadiut, Hagen, Dolinschek, Jury,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen

 

 

Der Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur mit großer Bandbreite ist heute nicht nur für viele Betriebe, sondern auch für private Nutzer unverzichtbar. Das Vorhandensein ausreichender Anschlussqualität wird als ein entscheidender Konkurrenzvorteil empfunden. Die entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur – auch in ländlichen Regionen – ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven und konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort Österreich. Dies bedeutet, dass der Mobilfunk zwar ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft ist, eine flächendeckende Infrastruktur jedoch wegen der dazu benötigten Mobilfunkstationen auch im Zusammenhang mit gesundheitlichen Fragestellungen Skepsis hervorruft. Die Fragestellung, ob Mobilfunk die Gesundheit von Menschen beeinträchtigt, wird laufend durch internationale und nationale Institutionen bewertet.

 

Da mit den flächendeckenden Ausbaus der UMTS-Netze die Diskussion rund um das Thema Mobilfunk, Handymasten, Handystrahlen und Gesundheit vor einigen Jahren neu angefacht wurde und von hoher Emotionalität geprägt war, wurde im Februar 2004 ein Wissenschaftlicher Beirat Funk (WBF) bei der Austrian Research Centers GmbH–ARC mit dem Ziel installiert, Fragen der Funkanwendung – Mobilfunk, Rundfunk, Richtfunk, aber auch Hochspannungsleitungen, Mikrowellenstrahlung – wissenschaftlich fundiert zu behandeln. Mit diesem verantwortungsvollen Handeln von Seiten der Politik wurde damit versucht sich den Sorgen und Bedenken der verunsicherten Bevölkerung anzunehmen und Klarheit darüber zu schaffen. Im Bericht über die Konsensus-Konferenz 2004 „Mobilfunk und Gesundheit“ des Wissenschaftlichen Beirat Funk gelangte das Experten-Forum nach eingehender Beratung zum Ergebnis, dass es „nach derzeitigem Stand der Wissenschaft keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO und ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.“

 

 


Um bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen zu gewährleisten soll eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde durchgeführt werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanklagen durch die Fernmeldebehörde sicherzustellen, damit der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet wird.“

 

 

Wien, am 17. Juni 2009

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.