698/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dolinschek, Schenk

Kollegin und Kollegen

betreffend Lebensmittelkennzeichnungspflicht in der Gastronomie

 

Analogkäse, Schinkenimitate, Fleisch bzw. Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, … die Mehrheit der Konsumenten lehnt Produkte wie diese auf ihrer Speisekarte ab. Während man im Verkauf, aufgrund fehlender eindeutiger Kennzeichnung, zwar auch nicht immer ausschließen kann, ein solches Produkt in der Hand zu haben, so hat man zumindest die Wahl aus einem in der Regel breiteren Sortiment zu wählen. Gegebenenfalls kann auf ein mit einem Gütesiegel gekennzeichnetes Produkt ausweichen.

 

Anders die Situation in der Gastronomie, wo der Konsument keinerlei Einblick in die Qualität der Zutaten hat. Kein Gast kann mit Sicherheit sagen, dass seine Schinken-Käse-Pizza nicht mit Analogkäse und Schinkenimitaten zubereitet wurde. Ganz im Gegenteil, da in 68 Prozent der in Deutschland in der Gastronomie entnommenen Kochschinken- Proben Schinkenimitate gefunden wurde, ist dies sogar sehr wahrscheinlich.

 

Laut AGES sind derartige Imitate nach heutigem Wissensstand nicht gesundheitsgefährlich. Dennoch gibt es viele Allergiker oder Konsumenten, die verschiedene Diäten einhalten müssen und daher auf die vollständige Angabe der Inhaltsstoffe angewiesen sind. Produkte betreffend, die von Tieren stammen, die mit GVO- veränderten Futtermitteln ernährt wurden, so liegen bis dato keine verlässlichen (Langzeit-) Studien vor, welche eine unbedenkliche Auswirkung auf den menschlichen Körper bzw. Gesundheit bescheinigen.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„ Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Gastronomie in die Lebensmittelkennzeichnungspflicht miteinbezogen wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz empfohlen.

 

Wien, 08.07.2009