699/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes bei Rezeptabrechnungen

 

Nicht durchgeführte Reformen im Bereich der 22 österreichischen Sozialversicherungsträger bringen nicht nur Ungleichbehandlungen von Patientinnen und Patienten bezüglich der, auf „Krankenschein“, erbrachten Leistungen mit sich - auch länderspezifische und geografisch bedingte Ungleichbehandlungen sind die Folge.

 

Die bestehenden Ärzte/Wahlärzte mit Rezeptbefugnis und/oder Hausapotheken leisten in ländlichen Gebieten einen unverzichtbaren Beitrag für die Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Erkrankung keine langen Wege mehr zurücklegen können. Diese Menschen sind auf die vorhandene Infrastruktur von Ärzten und Hausapotheken zur nächstmöglichen Einlösung ihres Rezeptes angewiesen, wobei dieses aber nicht in jedem Fall eingelöst werden kann, da sich einige Kassen weigern, wahl-/ärztliche Hausapothekenabrechnungen über das elektronische Datenaustauschsystem ELDA abzurechnen.

 

Betagte Patientinnen und Patienten werden dadurch gezwungen ihre Arzneimittel, aus dem Bezug einer wahl-/ärztlichen Hausapotheke, vorzufinanzieren. Danach müssen sie diese, auf umständliche Art und Weise, bei ihrer Kasse einreichen und bekommen schließlich mitunter nur bis zu 80% der tatsächlichen Medikamentenkosten refundiert.

 

Dabei übersteigen das Porto für die Zusendung des Erlagscheines dieses Selbstbehaltes, die Abrechnung sowie der Verwaltungsaufwand, die Höhe des eingenommenen Betrages um ein Vielfaches. Der Sinn der ärztlichen Hausapotheke, mit dem Zweck der Vereinfachung der Abwicklung für kranke oder betagte Menschen, sowie das Bemühen um Verwaltungsvereinfachungen werden damit ad absurdum geführt.

 

Es kann nicht sein, dass mangelnde Organisationsfähigkeit von Trägern hier einheitliche Strukturen und Verwaltungsmodalitäten zu schaffen, zum Nachteil der Menschen, die das System mit 83% ihrer Beiträge finanzieren, gereichen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, im Bereich aller mit der Rezeptabrechnung befassten Sozialversicherungsträger umgehend sicherzustellen, dass der Zugang von Patientinnen und Patienten zur Medikamenten aus Apotheken und ärztlichen Hausapotheken sowie die nachfolgenden Abrechnungsmodalitäten für Alle, dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 8. Juli 2009