700/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer,
Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Scheibner, Mag.a Daniela Musiol

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Unterausschuss des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“

 

 

Die Bundesregierung hat am 17. Februar 2009 eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen eingesetzt, die sich mit dem Thema „Verwaltungsreform“ beschäftigt.

 

Zur Optimierung der Umsetzung und zur Einbeziehung aller parlamentarischen Fraktionen in diesen Prozess wurde im Österreich-Gespräch am 29. Juni 2009 die Einrichtung eines Unterausschusses des Verfassungsausschusses zum Thema „Verwaltungsreform“ angeregt, der u.a. die von der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegten Lösungsvorschläge beraten soll. Demnach wird der Unterausschuss zunächst das Thema „Schulverwaltung“ behandeln, das auch Gegenstand des Österreich-Gesprächs am 29. Juni 2009 war.  Ein diesbezügliches Arbeitspapier der Expertengruppe „Arbeitsgruppe Verwaltung neu“ zum Thema „Schulverwaltung“ ist den Fraktionen zugegangen und sollte in den Verhandlungen miteinfließen.

 

Die Realisierung der von der Arbeitsgruppe entwickelten Lösungsvorschläge setzt in einigen Punkten Verfassungsänderungen voraus. Diese Änderungen, gleich ob auf dem Gebiet der Schulverwaltung oder in anderen Bereichen, bedürfen eines breiten Konsenses. Es ist daher die Einbindung aller parlamentarischen Fraktionen eine unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung einer Verwaltungsreform.

 

Mit dem gegenständlichen Entschließungsantrag soll für die Arbeit dieses Unterausschusses eine formale Grundlage geschaffen werden.

 

Naturgemäß ist für die Arbeit dieses Unterausschusses u.a. die Einbindung der betroffenen Mitglieder der Bundesregierung, der ExpertInnen aus den Ressorts und der Wissenschaft sowie VertreterInnen von Ländern und Gemeinden eine wesentliche Voraussetzung.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Alle Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Arbeiten des Unterausschusses des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“ bestmöglich zu unterstützen und ExpertInnen ihres Ressorts zur Unterstützung des Ausschusses bei der Beratung der von der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegten Lösungsvorschläge zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss