706/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 08.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Zanger
und anderer Abgeordneter
betreffend Verbot der Herstellung und des Verkaufs von „Schummelschinken“
Laut ORF Online vom 7. Juli 2009 befindet sich der so genannte „Schummelschinken“ in Österreichs Lebensmittelregalen und Gasthöfen. Hierbei handelt es sich um Schinken mit einem Fleischanteil von 60 Prozent. Der Rest wird gestreckt mit Stärke, Gelier- und Verdickungsmittel.
In Deutschland bestanden zwei Drittel der Proben in der Gastronomie aus „Schummelschinken“. Dieser ist um einiges günstiger als echter Schinken, daher seine weite Verbreitung.
Zudem findet eine Entkoppelung der Lebensmittelproduktion von der natürlichen Landwirtschaft statt, bedingt durch die zunehmende Industrialisierung der Lebensmittelproduktion, zu Lasten der Konsumenten und der heimischen Fleischproduzenten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehebaldigst dafür Sorge zu tragen, dass die Herstellung und der Verkauf von künstlich hergestelltem Schinken-Imitat mit erhöhtem Wassergehalt in Österreich verboten wird.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.