707/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Zinggl, Musiol, Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Weiterbezug der Familienbeihilfe während eines Praktikums in der EU

 

Bildungsprogramme der EU sind ein wesentlicher Beitrag, die Ausbildung und Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Für die im Rahmen derartiger EU-Praktika ausgeübte Tätigkeit besteht jedoch kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe, da zwar praktische Berufserfahrung in einem anderen europäischen Land gesammelt, Sprachkenntnisse erweitert und langfristig wichtige Kontakte zur EU und Unternehmen aufgebaut werden können, jedoch eine Ausbildung zur Ausübung eines konkreten Berufes im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes nicht stattfindet.

Diese gesetzliche Situation ist aus Sicht der AntragstellerInnen unbefriedigend. Es ist nicht einzusehen, warum die Teilnahme an diesen wichtigen Programmen im Rahmen der Familienförderung nicht unterstützt werden kann, zumal es gerade angesichts einer immer enger zusammenwachsenden europäischen Staatengemeinschaft zweckmäßig erscheint, dass junge Akademiker und Akademikerinnen Gelegenheit erhalten, in anderen Mitgliedstaaten der EU Berufserfahrung zu sammeln.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Familienbeihilfe auch im Falle des Absolvierens von Praktika in der EU weiter bezogen werden kann.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.