716/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungsscheck“

 

 

Als eine zentrale Konjunkturmaßnahme initiierte die Bundesregierung auf vielfache, langjährige Anregung hin die Aktion „Sanierungsscheck“ für private und betriebliche Objekte. Dabei wird gleichermaßen wirtschafts/beschäftigungspolitischen und umwelt-/klimapolitischen Notwendigkeiten nachgekommen. Nicht zuletzt auf Grund der aktuellen Studien des IPCC der UNO und von Nicholas Stern sowie der gemeinsamen Klimaschutzziele der EU gewinnen Maßnahmen zur Minimierung des Energieeinsatzes und Verringerung des CO2-Ausstoßes gerade im Baubereich erhebliche Dringlichkeit. Hier kann es im Gegensatz zu anderen Bereichen zu einer klassischen Win-win-Situation kommen: Energie- und Kosteneinsparung bei gleichzeitigem Wirtschafts- und Beschäftigungsimpuls.

 

Zur Erreichung des Kyoto-Klimaschutzziels sind besonders Maßnahmen zur ökologischen Modernisierung des Wohngebäudebestands notwendig. Die vom Ministerrat bereits im Juni 2002 beschlossene Nationale Klimastrategie hält dazu u.a. fest:

 

„Der weitaus größte Raumwärmebedarf fällt in Gebäuden für Wohnzwecke an (ca. 75%). Die Treibhausgas-Reduktionspotentiale können in diesem Bereich sowohl durch ordnungspolitische Maßnahmen als auch durch zielgerichtete Anreizfinanzierungen (Wohnbauförderung) sowie Änderung sonstiger Rahmenbedingungen mobilisiert werden. Um das angestrebte Reduktionspotential von 1,6 Mio t CO² -Äquivalent pro Jahr durch (zusätzliche) thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen erreichen zu können, muss über einen Zeitraum von 10 Jahren die thermisch-energetische Sanierungsrate von (in den 90er Jahren) etwa 1% auf zumindest 2% des Altbestandes angehoben, und eine Verknüpfung mit energetischen Verbesserungen/Optimierungen vorgenommen werden.

(....)

Als Alternative oder als Ergänzung zum förderungspolitischen Ansatz eignet sich auch der Eingriff über das Ordnungsrecht. So sind von verschärften bauordnungsrechtlichen Wärmeschutzanforderungen bei Sanierung bestimmter Gebäudeteile bzw. für Generalsanierungen der Gebäudehülle längerfristig erhebliche Energieeinsparungen zu erwarten. Anreize für wärmetechnische Sanierungen im zivilrechtlichen Wohnrecht ( § 3 Abs. 2 Z 5 MRG; Ausschussfeststellung zu § 31 Abs. 1 WEG 2002) können ebenso dazu beitragen, die Sanierungsraten auf das für die Erreichung der Klimaschutzziele erforderliche Ausmaß zu erhöhen. Auch im Neubausektor wären die in der Wohnbauförderung bestehenden Anreize im Hinblick auf Ökologie und Energieeinsparung weiter zu verstärken bzw. als allgemeine Förderungsvoraussetzung zu gestatten, und besondere Anreize für Niedrigstenergie- und Passivhäuser zu schaffen.“

 

Bereits in verschiedenen Regierungsübereinkommen fanden bzw. finden sich Bekenntnisse zur thermischen Sanierung und Steigerung der Sanierungsraten.

 

Der Raumwärmebereich stellt mit einem Reduktionspotential von ca. vier Mio Tonnen CO2-Äquivalent einen wichtigen Bereich im Hinblick auf die Erreichung des österreichischen Klimaschutzzieles dar.

 

Neben ökologischen Aspekten sprechen vor allem beschäftigungs- und wirtschaftspolitische Argumente für eine thermische Sanierungsoffensive.

Das WIFO schätzt das Investitionsvolumen im Bereich der thermischen Sanierung zur Erreichung des Kyoto-Ziels auf jährlich 530 Mio €. Bis 2010 wären insgesamt 5.109 Mio € notwendig, was einen Aufwand von 2.044 Mio € an öffentlichen Mitteln allein für die thermische Sanierung voraussetzt. Dies bedeutet auf Basis der derzeitigen Förderintensität einen zusätzlichen jährlichen Förderaufwand von 200 Mio €.

Damit könnte die Sanierungsrate von den derzeitig 0,5% auf die notwendigen 2% erhöht, jährlich 750.000 t CO2-Emissionen und 120 Mio € Energiekosten eingespart werden. Außerdem entstünden 11.400  Arbeitsplätze jährlich!

 

Ein besonders hoher Sanierungsbedarf besteht im Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich und bei den Eigentumswohnungen. Dies umfasst zirka 1,1 Millionen Objekte in Österreich. Vor diesem Hintergrund führte die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket II eine besondere Förderaktion in Form eines einmaligen Sanierungsschecks ein. Dafür wurden 100 Mio Euro bereitgestellt, die zur Hälfte dem privaten und zur anderen Hälfte dem gewerblichen Bereich zur Verfügung stehen.

 

Im Bereich des privaten Wohnbaus liegen bereits an die 10.000 Anträge vor, wobei eine durchschnittliche Förderung von 4.400 € pro Antrag gewährt wird, sodass Investitionen in der Höhe von durchschnittlich 35.000 € getätigt werden. Laut Aussagen von BM Berlakovich führt jeder Euro an Fördermitteln zu einer Investition von 5 bis 6 Euro. In Summe lösen 100 Mio Euro Bundesförderung eine Investitionsvolumen von 500 bis 600 Mio Euro aus, wodurch dem Budget wieder mindestens 100 Mio an Mehrwertsteuer-Einnahmen zufließen. Damit trägt sich die Sanierungsförderung auch kurzfristig aus Sicht des Staatshaushalts selbst.

 

Anfang Juli waren bereits die Fördermittel dank der zahlreichen Anträge ausgeschöpft, nicht zuletzt deshalb, da im Bereich der Bundesförderung nicht auf die soziale Situation Rücksicht genommen, sondern die Förderung unabhängig vom Einkommen vergeben wird. Sowohl beschäftigungspolitisch also auch wirtschafts- und umweltpolitisch erwies sich der „Sanierungsscheck“ somit auch in der realen Umsetzung als „Win-win-Projekt“ ersten Ranges.

Die Fortsetzung des entsprechenden Engagements der Öffentlichen Hand und konkret des Bundes ist daher sinnvoll und nötig.

Dies umsomehr, als zahlreiche Interessierte bereits einen Energieausweis als Voraussetzung für die Antragstellung anfertigen ließen und mehrere hundert Euro dafür investierten, nunmehr jedoch trotz dieser Vorleistung leer ausgehen würden, wenn keine Fortsetzung erfolgt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Konjunktur- und Klima-Aktion „Sanierungsscheck“ möglichst umgehend, spätestens aber im nächsten Frühjahr fortzusetzen und die entsprechenden Mittel bereitzustellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.