718/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reform der Gütezeichenverordnung

 

Die EU geht in ihrer Politik des freien Warenverkehrs von mündigen, d.h. informierten VerbraucherInnen aus. „Die Verbraucher können mit Recht erwarten, dass Informationen über die Qualität und die Bestandteile von Lebensmitteln hilfreich sind und klar präsentiert werden, so dass man Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage fällen kann. Daher sollen auch Vorschläge zur Etikettierung von Lebensmitteln unterbreitet werden.“ (Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit)

 

Angesichts der Angebotsvielfalt kommt Gütesiegeln eine erhöhte Bedeutung für die Orientierung der KonsumentInnen zu. Gütezeichen erleben derzeit einen regelrechten Boom, ihre Vielfalt führt jedoch zu neuer Unübersichtlichkeit. Deshalb erscheint eine umfassende Neuregelung der Gütezeichenverordnung angebracht. Die derzeitige Gütezeichenverordnung stammt aus dem Jahr 1942 und wurde von Reichswirtschaftsminister und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erlassen. Sie beruht auf Güte- und Bezeichnungsvorschriften vom 8. September 1939.

 
Originalzitat: 
§ 1  (1) Zeichen, die nach den Satzungen und sonstigen Vorschriften oder Vereinbarungen von Verbänden, Organisationen und anderen Stellen dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse oder Leistungen einer Mehrheit von
Gewerbetreibenden nach ihrer Beschaffenheit zu kennzeichnen (Güte-, Prüf-, Gewähr- und ähnliche Zeichen), dürfen innerhalb der gewerblichen Wirtschaft nur mit Genehmigung des Reichswirtschaftsministers oder der von ihm ermächtigten Stelle, innerhalb der Ernährungswirtschaft nur mit Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft oder der von ihm bestimmten Stellen angebracht und geführt werden.
 

Dass in diesem Zusammenhang dringender Handlungsbedarf besteht haben auch die Regierungsparteien erkannt. Das Regierungsübereinkommen hält fest, dass ein zukünftiges „Gütesiegelgesetz“ neue Qualitäts- und Kennzeichnungsregelungen bringen soll, die von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das im Regierungsübereinkommen festgelegte Vorhaben umzusetzen und bis zum Frühjahr 2010 dem Parlament den Entwurf eines Gütesiegelgesetzes vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.