719/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 09.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Vock, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Förderung der Blindenführhundeausbildung nach Schweizer Vorbild
Der Einsatz von Blindenführhunden kann blinden und sehbehinderten Menschen zu mehr Mobilität und somit zu mehr Lebensqualität verhelfen.
Zwar wird die Ausbildung von Blindenführhunden in Österreich gefördert, die Modalitäten stellen jedoch eine Hemmschwelle für betroffene Menschen dar, da die Förderung erst nach erfolgter Zusammenführung von Mensch und Hund beantragt werden kann.
In der Schweiz wird die Ausbildung von Blindenführhunden separat gefördert, auch die laufenden Kosten für die Inanspruchnahme eines dieser Hunde werden von der Invalidenversicherung getragen.
Wenn blinde oder sehbehinderte Menschen vorab wissen, ob sie bei der Kostentragung für einen Blindenführhund mit Unterstützung der Öffentlichkeit rechnen können, gibt ihnen diese Information zusätzliche Sicherheit, die ihnen hilft, ihren Alltag zu bewältigen. Daher halten wir eine Anpassung der Fördermodalitäten für das Gebot der Stunde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Förderung der Ausbildung und Nutzung von Blindenführhunden nach Schweizer Vorbild zu ermöglichen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.