723/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
09.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Dolinschek, Zanger, Schatz, Grünewald
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbot der
Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten durch Kinder und
Jugendliche in Solarien
(Sonnenstudios)
Eine Vielzahl von wissenschaftlichen
Untersuchungen belegt, dass eine UV-Bestrahlung
durch Hautbestrahlungsgeräte sowohl die Hautkrebsentstehung als auch den
Verlauf einer
bestehenden Hautkrebserkrankung entscheidend beeinflusst. Maßnahmen zum
Schutz der
Bevölkerung sind in diesem Bereich
daher dringend erforderlich. Regelungsbedarf besteht im
Bereich der optischen Strahlung, insbesondere zum Schutz von
Minderjährigen und
Jugendlichen vor der Bestrahlung mit künstlicher UV-Strahlung.
Der Deutsche Bundestag hat daraufhin reagiert und
Ende Juni dJ beschlossen, dass
Minderjährigen und Jugendlichen bis zum 18.Lebensjahr die Anwendung von
UV-
Bestrahlungsgeräten zu kosmetischen Zwecken in Solarien (Saunenstudios)
zukünftig
untersagt ist. Begründet wurde dies
u.a. mit dem starken Anstieg der Neuerkrankungen an
Hautkrebs. Minderjährige und Jugendliche sollen mit dem Verbot vor
massiven
Hautkrebsgefahren geschützt werden.
Viele internationale wissenschaftliche Studien der
letzten Jahre haben gezeigt, dass UV-
Hautbestrahlungsgeräte in sogenannten
„Solarien" (Sonnenstudios) Hautkrebs verursachen
und das Immunsystem vorübergehend schädigen können.
Außerdem lassen sie die Haut
rascher altern.
Nach der durch den Wissenschaftlichen Ausschuss der
EU-Kommission „Konsumgüter"
(Scientitic Commission on Consumer Products, SCCP) veröffentlichen
Stellungnahme zu
„Solarien" erhöht die
Benutzung von UV-Hautbestrahlungsgeräten (d.h. Bräunungslampen in
Solarien) das Melanomrisiko.
Der Wissenschaftliche Ausschuss vertritt daher die
Auffassung, dass die UV-Strahlung von
Sonnenbänken bzw. Bräunungsgeräten - trotz einiger positiver
Wirkungen auf die Gesundheit
- das Risiko für Hautkrebs und
möglicherweise auch für Augenkrebs erhöht.
Die EU-Experten empfehlen daher Personen mit
bekannten Risikofaktoren, wie einer
hochgradig sonnenbrandgefährdeten Haut, die nicht oder nur schwer braun
wird,
Sommersprossen, atypischen und/oder einer
Vielzahl von Muttermalen und Melanomen in
der Familienanamnese, keine derartigen Bestrahlungsgeräte zu
benutzen.
Für UV-Bestrahlungsgeräte hat der
„Wissenschaftliche Ausschuss für Konsumgüter" der
Europäischen Kommission empfohlen, die
maximale erythemgewichtete Bestrahlungsstärke
von 0,3 W/m2 nicht zu überschreiten. Diese Vorgabe ist
bereits beim Inverkehrbringen von
UV-Bestrahlungsgeräten zu beachten.
Kinder und Jugendliche sollten UV-Bestrahlungsgeräte
in Solarien etc. meiden, da das
Hautkrebsrisiko für junge Benutzer besonders hoch ist. In Spanien und
Frankreich zum
Beispiel sind schon seit 2007
Solarienbesuche für Jugendliche unter 18 Jahren verboten (test
10/2007). In der Schweiz wird zurzeit ebenfalls ein Verbot für
Jugendliche vorbereitet.
In Österreich dürfen in Solarien nur
UV-Bestrahlungsgeräte verwendet werden, die
bestimmten technischen Anforderungen
entsprechen und wenn bestimmte Schutzmaßnahmen
erfüllt werden. Diese Regelungen finden sich in den der Anlage zur
„Solarienverordnung"
(Verordnung nach der Gewerbeordnung). Danach ist u.a. Kunden, die erstmals ein
UV-
Bestrahlungsgerät benutzen wollen, ein
Informationsblatt auszufolgen. Ein generelles Verbot
für Kinder und Jugendliche ist darin nicht vorgesehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Berücksichtigung der
Ergebnisse neuer wissenschaftlicher
Studien aus gesundheitspräventiven Gründen
1. die Warn- und
Schutzvorschriften in der Solarienverordnung hinsichtlich des
Besuches von „Solarien" entsprechend dem SCCP-Gutachten zu
evaluieren;
2.
die
Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher
ultravioletter
Strahlung in Solarien (Sonnenstudios) und in anderen Betrieben, in denen
derartige
Anlagen verwendet werden, für
Kinder und Jugendliche zu verbieten.
Zuweisung: Ausschuss für Konsumentenschutz