723/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Dolinschek, Zanger, Schatz, Grünewald

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbot der Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten durch Kinder und
Jugendliche in Solarien (Sonnenstudios)

Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt, dass eine UV-Bestrahlung
durch Hautbestrahlungsgeräte sowohl die Hautkrebsentstehung als auch den Verlauf einer
bestehenden Hautkrebserkrankung entscheidend beeinflusst. Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung sind in diesem Bereich daher dringend erforderlich. Regelungsbedarf besteht im
Bereich der optischen Strahlung, insbesondere zum Schutz von Minderjährigen und
Jugendlichen vor der Bestrahlung mit künstlicher UV-Strahlung.

Der Deutsche Bundestag hat daraufhin reagiert und Ende Juni dJ beschlossen, dass
Minderjährigen und Jugendlichen bis zum 18.Lebensjahr die Anwendung von UV-
Bestrahlungsgeräten zu kosmetischen Zwecken in Solarien (Saunenstudios) zukünftig
untersagt ist. Begründet wurde dies u.a. mit dem starken Anstieg der Neuerkrankungen an
Hautkrebs. Minderjährige und Jugendliche sollen mit dem Verbot vor massiven
Hautkrebsgefahren geschützt werden.

Viele internationale wissenschaftliche Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass UV-
Hautbestrahlungsgeräte in sogenannten „Solarien" (Sonnenstudios) Hautkrebs verursachen
und das Immunsystem vorübergehend schädigen können. Außerdem lassen sie die Haut
rascher altern.

Nach der durch den Wissenschaftlichen Ausschuss der EU-Kommission „Konsumgüter"
(Scientitic Commission on Consumer Products, SCCP) veröffentlichen Stellungnahme zu
„Solarien" erhöht die Benutzung von UV-Hautbestrahlungsgeräten (d.h. Bräunungslampen in
Solarien) das Melanomrisiko.


Der Wissenschaftliche Ausschuss vertritt daher die Auffassung, dass die UV-Strahlung von
Sonnenbänken bzw. Bräunungsgeräten - trotz einiger positiver Wirkungen auf die Gesundheit
- das Risiko für Hautkrebs und möglicherweise auch für Augenkrebs erhöht.

Die EU-Experten empfehlen daher Personen mit bekannten Risikofaktoren, wie einer
hochgradig sonnenbrandgefährdeten Haut, die nicht oder nur schwer braun wird,
Sommersprossen, atypischen und/oder einer Vielzahl von Muttermalen und Melanomen in
der Familienanamnese, keine derartigen Bestrahlungsgeräte zu benutzen.


Für UV-Bestrahlungsgeräte hat der „Wissenschaftliche Ausschuss für Konsumgüter" der
Europäischen Kommission empfohlen, die maximale erythemgewichtete Bestrahlungsstärke
von 0,3 W/m2 nicht zu überschreiten. Diese Vorgabe ist bereits beim Inverkehrbringen von
UV-Bestrahlungsgeräten zu beachten.

Kinder und Jugendliche sollten UV-Bestrahlungsgeräte in Solarien etc. meiden, da das
Hautkrebsrisiko für junge Benutzer besonders hoch ist. In Spanien und Frankreich zum
Beispiel sind schon seit 2007 Solarienbesuche für Jugendliche unter 18 Jahren verboten (test
10/2007). In der Schweiz wird zurzeit ebenfalls ein Verbot für Jugendliche vorbereitet.

In Österreich dürfen in Solarien nur UV-Bestrahlungsgeräte verwendet werden, die
bestimmten technischen Anforderungen entsprechen und wenn bestimmte Schutzmaßnahmen
erfüllt werden. Diese Regelungen finden sich in den der Anlage zur „Solarienverordnung"
(Verordnung nach der Gewerbeordnung). Danach ist u.a. Kunden, die erstmals ein UV-
Bestrahlungsgerät benutzen wollen, ein Informationsblatt auszufolgen. Ein generelles Verbot
für Kinder und Jugendliche ist darin nicht vorgesehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Berücksichtigung der
Ergebnisse neuer wissenschaftlicher Studien aus gesundheitspräventiven Gründen

1.    die Warn- und Schutzvorschriften in der Solarienverordnung hinsichtlich des
Besuches von „Solarien" entsprechend dem SCCP-Gutachten zu evaluieren;

2.                                     die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter
Strahlung in Solarien (Sonnenstudios) und in anderen Betrieben, in denen derartige
Anlagen verwendet werden, für Kinder und Jugendliche zu verbieten.

Zuweisung: Ausschuss für Konsumentenschutz