725/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bucher, Haubner, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Ausweitung des Berufsfeldes von Bilanzbuchhaltern

 

Derzeit dürfen selbständige Bilanzbuchhalter Personalverrechnungen für Unternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern übernehmen und alle damit zusammenhängenden Meldungen und Steuererklärungen erstellen. So dürfen Aufrollungen von Lohnverrechnungen sowie GPLA´s (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch Gemeinden, Gebietskrankenkassen und Finanzämtern) vorgenommen werden. Demgegenüber dürfen Bilanzbuchhalter jedoch keine Arbeitnehmerveranlagungen für einzelne Arbeitnehmer durchführen, obwohl sie geprüfte und staatlich bestellte Experten speziell im Bereich der Personalverrechnung sind. Die geschilderte Beschränkung des Betätigungsfeldes der Bilanzbuchalter erscheint daher nicht sachgerecht und ist aufzuheben.

 

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den das gesetzlich begrenzte Betätigungsfeld von Bilanzbuchhaltern um das Recht zur Durchführung von Arbeitnehmerveranlagungen ausgeweitet wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.