726/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 09.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Bucher, Haubner, Mag. Widmann
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ökoprämie
Laut Pressemeldungen ist die zahlenmäßige Grenze der Ökoprämie bereits erreicht. Dies hat zur Folge, dass diverse Bürgerinnen und Bürger, die bisher im Vertrauen auf den Erhalt der Ökoprämie Kaufverträge für Neuwagen unterzeichnet und ihre Neuwagen noch nicht erhalten haben, nach bestehender Rechtslage kein Anrecht mehr auf Erhalt der Ökoprämie haben. Dies bekräftigte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, indem er eine Verlängerung wiederholt ausschloss.
In Betracht der mit Nichtgewährungen verbundenen finanziellen Einbußen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Tatsache, dass sie in guten Glauben auf Erhalt der Ökoprämie gehandelt haben, ist aus Sicht des BZÖ zumindest für alle bis zum Auslauf der Prämie Vertragschließenden zu gewährleisten, dass ihnen die Ökoprämie gewährt wird.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass allen Neuwagenkäufern, die vor der öffentlichen Bekanntgabe des Auslaufens der Ökoprämie im Vertrauen auf Erhalt der Ökoprämie Kaufverträge abgeschlossen haben, die Ökoprämie noch gewährt wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.