729/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Brunner, Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Totalreform des Ökostromgesetzes

 

 

Bis jetzt hat die österreichische Klimaschutzpolitik versagt. Die Treibhausgasemissionen hätten seit 1990 um 13% reduziert werden müssen, stattdessen liegt Österreich 36% vom Kyoto-Ziel entfernt. Österreich hat dringenden Handlungsbedarf: seit Vorliegen der jüngsten UN-Weltklimaberichte ist unbestritten, dass es spätestens bis zum Jahre 2020 weltweit zu einer radikalen Trendumkehr und zu einem Sinken der Kohlendioxid-Emissionen um 20-40% und bis zum Jahr 2050 um 80% kommen muss, um die drohende globale Erwärmung und die daran knüpfenden katastrophalen Auswirkungen auf ein für Menschen und Umwelt  verträgliches Maß zu begrenzen.

Die Gaskrise zu Beginn des heurigen Jahres war ein neuerliches Warnsignal und hat uns die starke Abhängigkeit Österreichs von Energieimporten aus dem Ausland deutlich vor Augen geführt. Österreich ist zu mehr als 70% von Energieimporten abhängig. Das bedeutet, dass Millionen Euro pro Jahr aus Österreich für Energieimporte abfließen. Dieses Geld muss für Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energieträger in Österreich verwendet werden, um damit unabhängige Energieversorgung, Klimaschutz und Arbeitsplätze in Österreich schaffen zu können.

Ein wichtiger Beitrag zu Klimaschutz, Energieunabhängigkeit und Wertschöpfung ist die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger. Die Energieaufbringung macht rund 18 % der österreichischen Treibhausgasemissionen aus. Derzeit steigt der österreichische Stromverbrauch unaufhaltsam weiter an, seit 1990 hat er um rund ein Drittel zugenommen, gleichzeitig sinkt der Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung. Im Jahre 1997 betrug der erneuerbare Energieanteil am Gesamtstromverbrauch noch 70%, 2005 lag dieser Anteil nur mehr bei 57,5%. 

Österreich braucht die Energiewende: Raus aus Öl, Kohle und Gas rein in Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger!

Die Novelle des Ökostromgesetzes im Jahr 2006 hat den Ausbau verhindert statt zu fördern.  Bsp. Windkraft: Während mit dem alten Ökostromgesetz in Österreich von Juli 2005 bis Juni 2006 182 Windräder mit 347 MW aufgestellt wurden, wurden seit 1. Juli 2006 nur zwei Anlagen  errichtet. Auch die Novelle 2008 bedeutet keine wesentliche Verbesserung für die Ökoenergiebranche. Die darin enthaltenen Begünstigungen für die energieintensive Industrie werten Experten als wettbewerbsverzerrend, sodass die Ökostrom-Novelle nicht notifiziert werden kann. Das bedeutet einen Ausbaustopp erneuerbarer Energie in Österreich, schadet dem Klima und verhindert zukunftsträchtige Arbeitsplätze.

Die organisatorische Abwicklung der Ökostromförderung in Österreich ist vorbildhaft für andere Länder, bei den inhaltlichen Zielsetzungen hinkt Österreich allerdings weit hinterher.

Die Zielsetzung des Ökostromgesetztes muss nach Vorbild des deutschen Gesetzes für Erneuerbare Energie geändert werden.

Ein funktionierendes Ökostromgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit, zudem schafft es großartige Chancen für die Wirtschaft und zehntausend neue Arbeitsplätze in Österreich. In Deutschland hat sich die Zahl der Arbeitsplätze in der Energiebranche von 160.000 im Jahr 2005 auf 234.000 im Jahr 2006 nahezu verdoppelt.

  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und  der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, umgehend eine Novellierung des Ökostromgesetzes nach dem Vorbild des Deutschen Erneuerbaren Energien Gesetz hinsichtlich seiner Zielsetzungen vorzubereiten.

Wesentliche Eckpunkte des neuen Ökostromgesetzes sind:

 ·        Erhöhung der Förderdauer für die BetreiberInnen von Ökostromanlagen

·        Angemessene Tarife mit Indexanpassung

·        Generelle Abnahmepflicht für Ökostrom

·        Aufhebung der Deckelung der Fördermittel

·       Festgelegte Energieeffizienzkriterien für die Umsetzung der einzelnen Projekte um die Kosten der Ökostromförderung in vertretbarem Rahmen zu halten und Innovation und Technologieentwicklung zu unterstützen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.