730/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Themessl, Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

 

Das Instrument der geringfügigen Beschäftigung ermöglicht es vielen leistungsbereiten Menschen, neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich produktiv tätig zu sein, ohne exorbitante Abgabenbelastungen in Kauf nehmen zu müssen. Gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es erstrebenswert, Anreize für leistungsbereite Menschen zu schaffen.

 

Eindeutig negativ wirken sich – auf diese Zielsetzung – jedoch die Beschränkungen der täglichen Verdienstgrenze. Diese Einschränkung hält viele Menschen in Form zu hoher Sozialversicherungskosten von erwünschten produktiven Zusatztätigkeiten ab und bewirkt so negative externe Effekte.

 

Neben der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 357,74 Euro existiert eine zweite tägliche Verdienstgrenze von derzeit 27,47 Euro. Unterschiedlichste geringfügige Tätigkeiten konzentrieren sich jedoch nach Art der Beschäftigung auf ein paar Tage im Monat, wobei die monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird, die Tagesgrenze jedoch sehr wohl. Aufgrund der Modellausgestaltung wird mit Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze der gesamte Zusatzverdienst voll sozialversicherungs- und einkommenssteuerpflichtig.

Wir fordern daher die Beseitigung dieser für leistungsbereite Bürger grob nachteiligen Bestimmung, indem die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ersatzlos gestrichen wird.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Bestimmungen für geringfügige Beschäftigung dahingehend ändert, dass die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ersatzlos gestrichen wird.“

 

 

„In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.“