733/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Herbert

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind

 

Aufgrund der dramatischen Wettersituation im Juni und Juli 2009 kam es zu vermehrten und lang anhaltenden Einsätzen der Freiwillige Feuerwehren (FF). In tausenden Mannstunden wurde von den Mitgliedern dieser FF, oft auch unter Lebensgefahr, den Opfern dieser Katastrophen geholfen und schlimmeres verhindert.

 

Derzeit ist es für viele FF ein großes Problem die sogenannte Tagesausrückbereitschaft in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Viele Mitglieder der FF müssen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit aus ihrer jeweiligen Ortsgemeinde auspendeln und stehen damit für Einsätze in der oben angeführten Zeit nicht zur Verfügung.

 

Weiters ist in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen die Pflicht für Mitglieder der FF zur Hilfeleistung bei Brand- und sonstigen Einsatzfällen geregelt. Will ein Mitglied der FF dieser Pflicht nachkommen, so hat es Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren.

 

Dafür, dass sich diese Menschen für die Allgemeinheit in ehrenamtlicher Art und Weise einsetzen, muss es eine spezielle Regelung geben, bei der nicht Urlaub und Zeitausgleich zu Lasten des Bediensteten verbraucht werden müssen. Diese Regelung würde auch die Einsatzbereitschaft der FF stärken.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine spezielle rechtliche Grundlage schafft, den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, welche als Beamte oder Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst stehen, Dienstfreistellungen für die Dauer des jeweiligen Einsatzes zu ermöglichen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung in den Verfassungsausschuss ersucht.