739/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dolinschek, Schenk, Jury

Kollegin und Kollegen

betreffend Einsatz von RFID Chips

 

RFID bedeutet “Radio Frequency Identification”; zu deutsch “Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen“. Ein RFID- Chip ist ein winzig kleiner Computerchip, welcher mit einem Draht versehen ist, der als Antenne dient. Der Chip wird mehr und mehr in Konsumgüter, Verpackungen, Etiketten und eben auch in Pässe und Identitätskarten eingebaut und ist für den Konsumenten unsichtbar. Durch elektromagnetische Wellen, welche auf den Träger eines RFID Chips in Gütern oder Ausweispapieren gerichtet werden, können diese Daten ausgelesen werden. Durch Vernetzung dieser Daten mit anderen Datenbanken kann ein exaktes Bewegungs- und Konsumprofil des Bürgers erstellt werden. Konsumgüter, welche mit einem solchen Chip ausgestattet sind, können zum Beispiel mit dem Träger eines Ausweises in Verbindung gebracht werden.

 

Einige internationale Handelsunternehmen, wie Wal-Mart, Tesco oder die METRO Group, setzen RFID bereits intensiv ein. Vor allem der Handel und der Logistiksektor versprechen sich von einer flächendeckenden Nutzung beträchtliche Kostensenkungen. Der Handelskonzern Metro schätzt sein Einsparungspotenzial deutschlandweit auf 8,5 Millionen Euro für den Fall, dass alle eingehenden Warenpaletten mit einem RFID- Chip bestückt sind. Doch je weiter die Verbreitung der bereits 1948 erfundenen Technologie zunimmt, desto mehr warnen Verbraucherschützer vor möglichen Verletzungen des Datenschutzes. Wegen der kabellosen Funktechnologie merkt beispielsweise der Supermarktkunde nicht, ob ein Produkt mit einem Chip besetzt ist und wann die Informationen ausgelesen werden. Der Standort eines Produktes kann weltweit verfolgt werden, und in Zusammenhang mit Kundeninformationen lässt sich damit Kaufverhalten nachvollziehen. Der Bürger hat keine Möglichkeit zu kontrollieren, wo und wie oft diese Daten aus dem Chip ausgelesen werden und in welche Datenbanken diese Daten übertragen werden

 

Verbraucherschützer fordern deshalb umfangreiche Informationen über den Einsatz von RFID, wie zum Beispiel eine Kennzeichnung aller mit einem Chip ausgestatteten Produkte. Zudem sollte es möglich sein, die Sender entweder vom Produkt zu entfernen oder sie zu deaktivieren. Die unter Datenschützern umstrittenen RFID Chips können per Funk etwa Preise oder Namen und Adressen übermitteln. Zusätzlich sollten Unternehmen und Behörden, die die Chips verwenden, den Verbrauchern klar darlegen, wann personenbezogene Daten mithilfe der Chips versendet werden.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, sich im Sinne des Verbraucher- bzw. Datenschutzes bei der EU einzusetzen, um ehest möglich sicherzustellen, dass Produkte, die mit einem RIFD Chip versehen sind, einheitlich gekennzeichnet werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz empfohlen.