740/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
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Entschließungsantrag

Antrag

der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Mag. Ewald Stadler, Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einrichtung eines Entschädigungsfonds nach österreichischem Muster in den Heimatstaaten der in Österreich aufgenommenen Heimatver­triebenen und ihrer Nachkommen

 

Im Lichte der mit 1. Juli 2009 in Kraft getretenen Novelle zum Entschädigungsfondsgesetz bietet sich ein guter Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, mit den ehemaligen Heimatstaaten der in Österreich aufgenommenen Heimatvertriebenen, den so genannten Alt-Österreichern oder Deutsch-Österreichern, in Verhandlungen zu treten um diese aufzufordern, für ihren nationalen Rechtsbestand den österreichischen Normen vergleichbare Regelungen über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds bzw. über Restitutionsmaßnahmen wie das Entschädigungs­fonds­gesetz zu schaffen.

Im Besonderen sind dies die Staaten: Tschechien, Slowakei, Slowenien, Serbien und Kroatien, die nach wie vor so genannte „Raubkunst“ in ihrem Besitz halten.

Die unterzeichneten Abgeordneten weisen aus gegebenem Zusammenhang darauf hin, dass insbesondere die Tschechische Republik nach wie vor eine große Zahl von Kunstgegenständen in staatlichen Museen und Galerien ausstellt, die ihren ehemaligen rechtmäßigen Besitzern nach 1945 auf der Grundlage der völkerrechtlich nach wie vor bedenklichen Beneš-Dekrete zwangsenteignet wurden. In Weiterverfolgung der Ansicht von Fr. Bundesministerin Claudia Schmied, welche vor kurzem in einer Presseaussendung die Meinung vertrat, dass „Restitution eine historische Pflicht sei“, vertreten die unterzeichneten Abgeordneten die Ansicht, dass diese Pflicht keine Einbahnstrasse sein dürfe, sondern vielmehr auf Gegenseitigkeit beruhen müsse.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


 

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, mit den ehemaligen Heimatstaaten der in Österreich aufgenommenen Heimatvertriebenen deutscher und/oder altösterreichischer Herkunft in Verhandlungen zu treten und diese aufzufordern, für die Heimatvertriebenen deutscher und/oder altösterreichischer Herkunft und deren Rechtsnachfolgern im dortigen nationalen Rechtsbestand eine den österreichischen Normen vergleichbare Regelung über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds bzw. über Restitutionsmaßnahmen nach österreichischem Vorbild zu schaffen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss beantragt.

 

Wien, am