745/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.09.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Christine Lapp, Hermann Gahr, Mag. Werner Kogler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Neuordnung und Effizienz der Gebarungsprüfung von Gemeinden

 

Die Prüfkompetenzen hinsichtlich der Gebarungsprüfung der Gemeinden befinden sich derzeit auf verschiedenen Gebietskörperschaftsebenen und sind nicht immer optimal aufeinander abgestimmt. In manchen Bundesländern führt dies zur Existenz von bis zu 4 verschiedenen Prüfeinrichtungen für Gemeinden.

 

Andererseits darf der Rechnungshof derzeit nur in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern von sich aus tätig werden. Das trifft nur auf 24 der insgesamt 2.359 Gemeinden zu. Rechnungshofpräsident Moser hat dazu schon wiederholt deutlich Stellung bezogen: "Hier findet keine öffentliche Kontrolle in ausreichendem Maße statt. Eine Prüfkompetenz des Rechnungshofes bei Gemeinden unter 20.000 Einwohnern hätte zudem eine enorme Präventivwirkung, die objektives und effizientes Handeln stärkt. Die Kontrolllücken müssen daher geschlossen werden, die Flucht aus der Kontrolle darf nicht mehr möglich sein."

 

Ausgehend von diesem Befund soll der Bereich der Prüfkompetenzen im kommunalen Bereich einer Neuordnung unterzogen werden, die einerseits den Bundesrechnungshof mit mehr Rechten ausstattet, andererseits aber Mehrfachprüfungen tunlichst vermeidet und gleichzeitig auf allen Ebenen zu mehr Transparenz führt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden:

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Rechnungshofpräsidenten eine Neuordnung der Kompetenzen für die Gebarungsprüfung von Gemeinden mit folgenden Zielsetzungen zu erarbeiten:

 

 

 

 

Diese Neuordnung der Prüfkompetenzen soll dem Nationalrat binnen 6 Monaten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss vorgeschlagen.