748/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.09.2009
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Insolvenzabsicherung für Fluglinien

 

Aufgrund der immer massiver werdenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Billigfluglinie Skyeurope hat Konsumentenschutzminister Hundstorfer am 16. August 2009 verlautbaren lassen, dass Fluglinien dazu verpflichtet werden sollten, Insolvenzabsicherungen abzuschließen.

 

Die Schwierigkeiten von Skyeurope sind aber nicht erst seit Mitte August bekannt. Das Unternehmen ging schon Mitte Juni 2009 in Konkurs und es ist seitdem fraglich, welche Flüge noch durchgeführt werden können und ob Kunden ihr Geld im Falle eines nicht durchgeführten Fluges wieder zurück erhalten.

 

Aufgrund dessen haben die Grünen schon im Konsumentenausschuss vom 24. Juni 2009 eine Anfrage an den Minister gestellt, ob er bereit wäre, sich auf europäischer Ebene für eine Insolvenzabsicherung für Fluglinien einzusetzen. Die damalige Antwort fiel sehr zögerlich aus und lautete, dass ein solches Vorhaben schon in der Vergangenheit gescheitert wäre und eine Verwirklichung daher nicht sehr realistisch sei.

 

Grund für die Anfrage der Grünen - und nun offenbar auch für den Nachdenkprozess des Ministers - ist die derzeitige für KonsumentInnen unsichere und unbefriedigende Rechtslage:

 

Ein Ticket ist ein Beförderungsvertrag zwischen der Fluglinie und dem Passagier. Im Konkursfall würde man, wenn man ein nichteingelöstes Ticket besitzt, zum (unbesicherten) Gläubiger werden und muss die Forderung beim Masseverwalter einreichen. Im Fall von Skyeurope muss die Forderung zudem auch noch in der Slovakei geltend gemacht werden. Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens wird man als Gläubiger meist mit einer Quote entschädigt. Das bedeutet, dass man zB für ein 60-Euro-Ticket bei einer hypothetischen Quote von fünf Prozent gerade drei Euro zurück bekommen würde.

 

Im Gegensatz dazu ist bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter verpflichtet, durch eine Versicherung oder eine sonstige Sicherstellung (Bankgarantie) für diesen Fall vorzusorgen (Insolvenzabsicherung). Diese Versicherung haftet auch für den Rückflug in dem Fall, wenn der Veranstalter aufgrund der Konkurseröffnung den Rückflug nicht mehr bezahlen kann.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Insolvenzabsicherung für Fluglinien einzusetzen und dem Nationalrat bzw. dem Ausschuss für Konsumentenschutz regelmäßig über neue Entwicklungen in dieser Angelegenheit zu berichten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.