749/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.09.2009
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Entschliessungsantrag

 

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Schaffung eines Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz

 

 

Das Institut für höhere Studien (IHS) hat bereits im Jahr 2004 in einem Forschungsbericht zum „Ökonomischen Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung“ dargelegt, dass durch Prävention volkswirtschaftliche Einsparungen von über

3.6 Milliarden Euro jährlich erzielbar sind.

Der Prävention und Gesundheitsförderung ist daher ein gleichrangiger Stellenwert neben Kuration, Rehabilitation und Pflege zuzuweisen.

Da der Bereich Prävention zur Zeit unkoordiniert und punktuell organisiert ist, ist eine bundesweite gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung dringend notwendig.

Zur Förderung der Prävention sollen die Sozialversicherungsträger stärker zur Kooperation untereinander verpflichtet werden.

Es sollte auch die strikte Trennung zwischen den Bereichen Arbeits- und Freizeitunfälle und Berufskrankheiten geben.

Ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz muss die Definition von Gesundheits- und Präventionszielen sowie die prioritären Handlungsfelder beinhalten und die zuständigen Akteure benennen.

Ebenso muss die Finanzierung von Prävention und Gesundheitsvorsorge in einer Form sichergestellt werden, in der sich die gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung der Prävention widerspiegelt.

 

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2009 einen Entwurf für ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz zur Beschlussfassung  vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.