754/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 01.09.2009
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Entschliessungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Lugar
Kolleginnen und Kollegen
betreffend klarer Regelungen bzw. Grenzen betreffend Spekulationen von Bund, Länder und Gemeinden
Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass der Staat im Jahre 2007 10 Milliarden Euro an Kreditmitteln aufgenommen hat, um damit zu spekulieren. Konkret sollen die Kreditmittel im Auftrag vom Finanzministerium durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (im Folgenden ÖBFA) veranlagt worden sein. Dabei soll es im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erheblichen Spekulationsverlusten gekommen sein. Teilweise wird vermutet, dass die Verluste in Milliardenhöhe lagen.
Auch die Länder haben sich im großen Umfang an Spekulationen beteiligt. Alleine in NÖ sind durch Spekulationen Verluste im Umfang von einer Milliarde Euro entstanden.
Zudem ist es auch auf Gemeindeebene zu erheblichen Spekulationsverlusten gekommen. So ist zu vernehmen, dass Verluste im zweistelligen Millionenbereich erlitten wurden.
Viele Gemeinden haben noch zusätzlich durch Cross-Border-Leasinggeschäfte massive Nachteile für die Gemeindebürger verursacht. Auch die Gründung von Zweckgesellschaften zur Verschleierung von Schulden bzw. Verbindlichkeiten führt langfristig zu großen finanziellen Problemen für die betroffenen Gemeinden.
Insofern zeigen die jüngsten Geschehnisse, dass dringend klare Reglungen bzw. Grenzen betreffend Spekulationen mit Steuergeldern von Bund, Länder und Gemeinden erforderlich sind, um das Geld der Steuerzahler in Zukunft besser schützen zu können.
Weiters sind Maßnahmen zu ergreifen, welche Cross-Border-Leasinggeschäfte verbieten. Ebenso muss die Gründung von Zweckgesellschaften zur Auslagerung von Verbindlichkeiten verboten und bestehende müssen ins Budget aufgenommen werden.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem klare gesetzliche Regelungen betreffend Spekulationen von Bund, Ländern und Gemeinden normiert werden, durch die insbesondere Grenzen für einzugehende Risiken sowie Verbote von Cross-Border-Leasinggeschäften und von Zweckgesellschaften zur Auslagerung von Verbindlichkeiten festgelegt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.
Wien, 01.09.2009