758/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung eines Rechtsanspruchs auf Förderunterricht bei negativer Note in der Schulnachricht

 

Jährlich sind 40.000 SchülerInnen nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt. Sie haben damit den Lehrstoff der jeweiligen Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen und es fehlen Ihnen häufig die Grundlagen für den aufbauenden Unterrichtsstoff.

 

Für SchülerInnen mit nur einem Nicht-genügend gibt es die Möglichkeit, nach Beschluss durch die Klassenkonferenz in die nächste Schulstufe aufzusteigen. Alle anderen können eine Nachprüfung ablegen. Etwa zwei Drittel der SchülerInnen, die zu einer Nachprüfung antreten müssen, bewältigen diese Hürde und steigen in die nächste  Schulstufe auf. Beide Gruppen würden auch im folgenden Schuljahr zusätzliche Förderung benötigen, müssen diese jedoch selbst organisieren und privat finanzieren.

 

Trotz dieser Optionen müssen jährlich rund 23.000 SchülerInnen das Schuljahr in der gleichen Schulform wiederholen. Die Zahl derer, welche die Schuleform wechselt, also etwa von einer AHS-Unterstufe in eine Hauptschule übertritt, ist unbekannt.

Etwa 8.000 SchülerInnen jährlich brechen die Schule gänzlich ab, viele mit einem negativen Zeugnis. Vor allem letztere haben sehr schlechte Chancen auf dem Lehrstellen- oder Arbeitsmarkt.

 

Nachdem vor allem SchülerInnen in den höheren Schulen von Klassenwiederholungen und Drop-Out betroffen sind, entstehen dem Bund hohe Kosten. Die SchülerInnen, die nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt sind, kosten je nach Schultyp 7.000 bis 8.000 Euro je SchülerIn pro Schuljahr. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 300 Millionen Euro im Jahr nur für die Schulen, der volkswirtschaftliche Gesamtschaden wird von der Arbeiterkammer auf bis 880 Millionen[1] Euro geschätzt.

 

Aufgabe und Ziel der Schule muss es sein, alle SchülerInnen so weit zu fördern, dass sie die geforderten Lernziele auch erreichen. Weder Aufstiegsklauseln noch das Wiederholen von Schulstufen dienen diesem Zweck. Nachprüfungen im Herbst verlagern die Verantwortung für den Schulerfolg der Kinder in die Familien. Nachhilfe ist in allen Schulformen und auf allen Schulstufen üblich. Der Finanzaufwand durch die Eltern ist beträchtlich. Die Lernerfolge sind nur kurzfristig. Nachhaltiges Lernen erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess, nicht im „Hinpauken“ auf einen Prüfungstermin.

 

 

Es genügt nicht, das Sitzenbleiben abzuschaffen. Die Qualität des Österreichischen Schulsystems wäre dadurch massiv gefährdet. Das Erreichen der geforderten Lernziele durch die SchülerInnen muss gewährleistet bleiben. Um die Zahl der RepetentInnen und SchulabbrecherInnen zu senken, muss daher ein Rechtsanspruch auf kostenlosen Förderunterricht in der Schule eingeführt werden.

 

Grundsätzlich sollen alle SchülerInnen, die in der Schulnachricht zum Ende des Wintersemesters des jeweiligen Schuljahres ein oder mehr Nicht-genügend haben, einen Anspruch auf kostenlosen Förderunterricht in der Schule erhalten. Dieser Förderunterricht muss an den Schulen im Anschluss an den täglichen Unterricht oder während eventueller Freistunden angeboten werden.  Im Bedarfsfall kann der Förderunterricht auch ganzjährig angeboten werden, etwa für SchülerInnen die nach Beschluss der Klassenkonferenz mit einem Nicht-genügend in die nächste Schulstufe aufgestiegen sind, nach längerer Abwesenheit wegen Krankheit bzw. Auslandaufenthalten oder bei Sprachproblemen.

 

So können mehr SchülerInnen das Schuljahr erfolgreich abschließen, ohne den Leistungsanspruch schmälern zu müssen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Rechtsanspruchs auf kostenlosen Förderunterricht im Ausmaß von 2 Wochenstunden vorzulegen. Dieser Rechtsanspruch soll für jene SchülerInnen gelten, die in der Schulnachricht zumindest ein Nicht-genügend aufweisen. Für jedes Nicht-genügend sollen der/m betreffenden SchülerIn zwei Wochenstunden kostenloser Förderunterricht gebühren.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.



[1] AK-Wien, Kosten für das Sitzenbleiben September 2009